Hilfe ich wurde schlecht bewertet! Yelp/Jameda/Google und Co.

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Sucht man im Internet nach einem Restaurant oder Arzt um die Ecke, ist man regelmäßig dankbar, findet man schon Bewertungen dazu im Netz. Sind sie besonders persönlich verfasst und nicht zu alten Datums, dienen sie schnell der Vertrauensbildung. Auch wenn immer wieder Fälle von gekauften Bewertungen auffallen und ein ähnlicher, überschwänglicher Wortlaut verdächtig scheint, gänzlich ignorieren wird man sie selten.
Gleiches gilt auch für schlechte Bewertungen oder auch angreifende Kommentare zu Qualität der angebotenen Dienstleistungen oder Speisen, die Suchende zweifeln und die Betroffenen schwitzen lassen.
 
Aufgrund der Abhängigkeit von der Reputation im Netz ist für Unternehmer eine schlechte Bewertung überaus unangenehm. Und das umso mehr, wenn sich nicht nachvollziehen lässt, ob der Verfasser wirklich Leistungen in Anspruch genommen hat oder sich nicht eher ein Konkurrent offen über seinen Widersacher auslässt.
 
Dass diese Bewertungen nicht immer ihre Berechtigung haben, hat jüngst erst das OLG München in einem Urteil gegen Yelp entschieden. Da die Bewertungen von Unternehmensseite nicht geprüft werden, sondern ungefiltert ihre Veröffentlichung finden, liegt bei einigen Kommentaren ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bzw. den eingerichteten Geschäftsbetrieb vor, was in dieser Form nicht Bestand haben kann.
Im vorliegenden Fall hat Yelp noch nicht die Löschbereitschaft erklärt, sondern möchte die im Raum stehenden Kommentare zunächst lediglich verbergen.
 
Eine Vorsicht bei der Veröffentlichung ist jedoch bei vielen Plattformen mittlerweile erkennbar.
So fordern Google und Jameda in Beschwerdefällen eine konkrete Erläuterung der Verfasser zum geschilderten Sachverhalt. Erfolgt diese nicht, wird die Bewertung unverzüglich gelöscht. Gleiches gilt im Übrigen auch bei der Nennung von Namen einzelner Beschäftigter, Beschimpfungen oder Beleidigungen mit der Ausnahme, dass hier schon die Meldung an die Verantwortlichen ausreicht.
 
Nur noch ein Manko: Diese sind oft nicht einfach zu finden. Regelmäßig bedarf es dafür anwaltlicher Unterstützung bzw. des Know-how-to-find des entsprechenden Formulars oder Ansprechpartners.
 
Dennoch sei festzuhalten: Man ist Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert und sollte nicht jedem Kommentar blind vertrauen.


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