Historisches Urteil: Spieler erhält knapp 20.000 Euro Verlust von Online-Casino zurück

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Historisches Urteil: Spieler erhält knapp 20.000 Euro Verlust von Online-Casino zurück 

Berlin, 19. Oktober 2023 

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Kempten am 08.09.2023 entschieden, dass ein Spieler eines Online-Casinos Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts in Höhe von knapp 20.000 Euro hat. Die Betreiberin Hillside der Plattform bet365.com wurde verpflichtet, das Geld zu erstatten, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte. Dieses historische Urteil wurde von VON RUEDEN, einer angesehenen Kanzlei aus Berlin, errungen. 

Der Fall: Ein Spieler kämpft um sein Recht 

Der Kläger hatte zwischen 2015 und 2020 über die Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt knapp 20.000 Euro verloren. Zu diesem Zeitpunkt ging er davon aus, dass die Glücksspiele legal seien. Tatsächlich waren in Deutschland Glücksspiele im Internet in diesem Zeitraum bis auf wenige Ausnahmen verboten. Dieses Verbot wurde erst zum 1. Juli 2021 gelockert. Da die Hillside durch den Betrieb des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat, konnte für für den Mandanten die Rückzahlung seiner gesamten Verluste gefordert werden. 

Das Urteil: Ein Sieg für Verbraucherrechte 

Das Landgericht Kempten bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Mandanten. Das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen war gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag im streitgegenständlichen Zeitraum verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen hatte, wurden die abgeschlossenen Spielverträge mit dem Mandanten für nichtig erklärt. DieHillside habe somit keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust vollständig erstatten, entschied das Gericht. Ein Sieg auf ganzer Linie für die Verbraucherrechte, den Mandanten und natürlich die Kanzlei. 

Schutz vor Sucht und Betrug 

Der Gesetzgeber hatte sich bewusst für ein absolutes Verbot von Online-Casinospielen entschieden, um der Suchtgefahr vorzubeugen und den Gefahren der Spielmanipulation und Geldwäsche zu begegnen. Das Gericht betonte, dass Veranstalter verbotener Online-Glücksspiele die Spieleinsätze nicht behalten dürfen, da dies einer faktischen Legalisierung gleichkäme. 

Aussichten für Spieler: Ihr Recht auf Rückzahlung 

So wie das Landgericht Kempten haben schon zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte entschieden. Spieler haben einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen. Das grundsätzliche Verbot wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Eine in Deutschland gültige Lizenz ist jedoch zwingend erforderlich, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Eine solche Erlaubnis liegt häufig nicht vor, so dass auch Verluste, die seit dem 1. Juli 2021 entstanden sind, in vielen Fällen zurückgeholt werden können. Um diese Rechte durchzusetzen, holen Sie sich doch Beistand von den geschulten und erfolgreichen Anwälten der Kanzlei VON RUEDEN auf diesem Gebiet. 

Schützen Sie Ihre Rechte - Kontaktieren Sie uns 

Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und rechtliche Unterstützung benötigen, laden wir Sie herzlich ein, sich unter info@rueden.de an VON RUEDEN Rechtsanwälte zu wenden oder uns unter 030 200 590 770 anzurufen. Unser engagiertes Team wird sich gewissenhaft Ihrer Angelegenheit annehmen und Ihnen eine erste, kostenfreie Beurteilung Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere juristischen Dienstleistungen bundesweit anbieten. 

VON RUEDEN Rechtsanwälte ist Ihre vertrauenswürdige Anlaufstelle, um Ihre rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen kompetent zu klären. Wir setzen uns für die Rechte der Verbraucher ein und sind bereit, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rueden.de/bet365-verluste-zurueckfordern/ oder unter Tipico Online Casino und Sportwetten Verluste zurückholen (anwalt.de)


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