HODLN von Kryptowährungen und die Besteuerung

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Das „HODLN“ ist in der Kryptoszene mittlerweile ein weit verbreiteter Begriff. Abgeleitet vom Wort „hold“ (englisch für halten), liegt dem Begriff HODL ein witziger Tippfehler eines Traders aus dem Jahre 2013 zugrunde (nachträglich auch in „Hold on for dear life“ umgedeutet). Gemeint ist damit im Allgemeinen das dauerhafte Halten einer Kryptowährung in der persönlichen Wallet.

Die einkommensteuerrechtliche Auswirkung

Bekanntermaßen ist der Gewinn aus der Veräußerung von vorher erstandenen Token als Spekulationsgeschäft gem. § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG einkommensteuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Laut dem aktuellen Entwurf des BMF-Schreibens zur Besteuerung von Erträgen im Zusammenhang mit Krypto-Assets (wir berichteten bereits hier) soll dieser Tatbestand praktisch bei jeder Transaktion mit Kryptowährungen einschlägig sein – eine abschließende Beurteilung steht allerdings noch aus. Jedenfalls der Verkauf von Coins und Token ist unter diese Vorschrift zu fassen. HODLT man also für mehr als ein Jahr und verkauft seine Coins und Token erst dann, muss man auf den Gewinn aus dieser Transaktion keine Einkommensteuer entrichten.

Unser Rechtstipp lautet: HODLN kann sich in vielen Fällen als nützlich erweisen, um die Haltedauer von steuerpflichtigen Spekulationsgeschäften zu überschreiten. Doch es ist Vorsicht geboten: Wird in der Zeit des Haltens der Token anderweitig benutzt, um Erträge zu erzielen (Staking, Lending, Liquidity Mining, etc.), kann sich die Haltedauer unter Umständen auf 10 Jahre erhöhen. Zur konkreten Ausgestaltung sollte daher unbedingt ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht, welcher zugleich im Kryptowesen spezialisiert ist, konsultiert werden. 

Zu den Themen HODLN und Einkommensteuer sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.


RUGE FEHSENFELD Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater

Sascha Fehsenfeld LL.M.
Steuerberater und Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht


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