Hoffnung für Anleger der BWF-Stiftung: Vermittler muss Investition in voller Höhe erstatten

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Das Landgericht Frankenthal hat einen beteiligten Berater zur Erstattung der Investition eines geschädigten Anlegers verurteilt (Az.: 3 O 317/16). Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Mehr als 6000 Anleger sollen getäuscht worden sein und rund 57 Mio. Euro Investitionsgelder stehen auf dem Spiel.

Die BWF-Stiftung verkaufte Gold an Anleger, bewahrte es für sie in einer Berliner Villa auf und versprach ihnen den Abkauf zu einem höheren Preis, unabhängig vom aktuellen Goldpreis. Das verlockende System soll allerdings mehr als trügerisch gewesen sein. Beamte entdeckten noch im Jahr 2015 die aufbewahrten Barren im Keller der Villa. Die Stiftung soll zu einem Großteil Goldbarren-Attrappen verkauft haben. Seit dem 9. Juni 2016 läuft der Prozess gegen sechs Verantwortliche der BWF-Stiftung. Mehr als 6000 Anleger sollen getäuscht worden sein und damit stehen auch rund 57 Mio. Euro Investitionsgelder auf dem Spiel. Den mutmaßlichen Drahtziehern der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

Möglichkeiten für Betroffene

Anleger sollten hinsichtlich der Urteile reagieren, da ansonsten hohe Verluste oder gar der Totalverlust drohen könnte. Betroffene sollten anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz können insbesondere wegen Prospekthaftung und Vermittlerhaftung in Betracht kommen. Sofern sich die Vorwürfe des Betrugs bewahrheiten, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung geltend machen.

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