BWF-Stiftung: Weiterer gerichtlicher Erfolg für Anleger gegen Vermittler! Handlungsmöglichkeiten
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Betroffene Anleger der BWF-Stiftung müssen vermutlich einem hohen Verlust ins Auge sehen, da über das Insolvenzverfahren höchstens ein Teil des Schadens reguliert werden kann.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg weist Geschädigte daher erneut aus aktuellem Anlass darauf hin, dass in vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, gute Chancen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage bestehen dürften.
So hat z.B. mit einem aktuellen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Dezember 2016 das LG Frankenthal den dortigen Anlageberater ebenfalls zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage geprüft hatte.
Auch in anderen Fällen konnten Dr. Späth & Partner bereits eine gerichtliche Rückabwicklung erstreiten:
So hatte z. B. in einem von Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren mit Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15, eine Vermittlerin der Anlage, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche einer Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € vollständig anerkannt.
Eine andere Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, und für die von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit – rechtskräftigem Urteil – von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!
Bisher konnten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB alle Fälle, die gerichtlich durchgesetzt werden mussten, gewinnen (wenn auch noch nicht, wie oben ausgeführt, alle Fälle rechtskräftig sind) und weiterhin 2 inzwischen rechtskräftige Versäumnisurteile erwirken.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt von Dr. Späth & Partner „sind in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, die Berater der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfungspfllicht nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen.“
Dies vor allem deshalb, weil viele Anleger der BWF-Stiftung nur an einer sicheren Anlage interessiert waren, die Anlage bei der BWF-Stiftung auch in vielen Fällen von den Vermittlern – nach Ansicht von Dr. Späth & Partner fälschlicherweise – als sichere Anlage geschildert wurde und die versprochene Rendite von 8-10 % nicht zu erwarten war.
In vielen Fällen lohnt sich daher für nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB eine Überprüfung, ob sich Anleger der BWF-Stiftung bei ihrem Vermittler schadlos halten können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
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