Homeoffice in Corona-Zeiten

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Wohl selten war das Thema Homeoffice so aktuell wie in Zeiten von Corona. Die Arbeit im Homeoffice ist ein probates Mittel, um sich und die Kollegen vor einer Ansteckung zu schützen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Habe ich während der Corona-Krise einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice?

Noch gibt es in Deutschland kein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice. Ein Anspruch des Arbeitnehmers kann sich damit unmittelbar nur aus dem Arbeitsvertrag oder aus entsprechenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ergeben.

Viele Unternehmen regeln das Thema „Homeoffice“ in der aktuellen Situation allerdings einvernehmlich mit ihren Mitarbeitern und ermöglichen diesen in Anbetracht der außergewöhnlichen Situation die Tätigkeit im Homeoffice.

Darf mich der Arbeitgeber während der Corona-Krise auch gegen meinen Willen ins Homeoffice schicken?

Der Arbeitgeber hat kein Recht, über den durch Art 13 GG geschützten Wohnraum seiner Arbeitnehmer zu verfügen. Er kann also nicht einseitig Homeoffice anordnen, vielmehr bedarf es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ausnahmen sind allenfalls dann denkbar, wenn der Betrieb sich sonst nicht aufrechterhalten lässt und die Arbeit im Homeoffice dem Einzelnen auch zumutbar ist.

Kann der Arbeitgeber mich zwingen, im Homeoffice meine privaten Geräte nutzen?

Das persönliche Eigentum des Arbeitnehmers ist der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers grundsätzlich entzogen. Die Nutzung der privaten Geräte des Arbeitnehmers ist daher nur mit dessen Zustimmung möglich. Der Arbeitnehmer kann dann aber eine Aufwandsentschädigung nach § 670 BGB verlangen.

Kann mich der Arbeitgeber zwingen, vom Homeoffice ins Büro zurückzukehren?

Grundsätzlich gilt: Ebenso wenig wie der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice einseitig anordnen darf, darf er eine Vereinbarung zum Homeoffice ohne entsprechende Grundlage einfach wieder beenden. Er muss sich bei einer getroffenen Vereinbarung nach den Regelungen und Fristen richten, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierzu festgehalten worden sind.


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