Homeoffice – was sollte vertraglich geregelt sein?

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Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus, es sei denn, der Anspruch auf Homeoffice ist im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung klar geregelt. Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden liegt einzig im Ermessen des Arbeitgebers, denn ohne seine Zustimmung ist Homeoffice unmöglich.

Ist der Chef mit der Arbeit im Homeoffice seines Angestellten einverstanden, ist es empfehlenswert, mit ihm im Vorfeld eine sogenannte Homeoffice-Vereinbarung mit den wichtigsten Regelungen schriftlich zu vereinbaren. So können unangenehme Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermieden werden.

Anschaffungskosten für Ausstattung und Arbeitsmittel

Das Arbeiten im Homeoffice muss einige Vorschriften sowohl bezüglich des Arbeitsschutzes als auch hinsichtlich des Datenschutzes sowie der Arbeitssicherheit erfüllen. Folglich sollte vertraglich festgehalten werden, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber die Anschaffungskosten für die Büroausstattung und Arbeitsmittel sowie für die IT-Infrastruktur trägt. Darüber hinaus müssen sich beide Parteien einigen, wer die Telekommunikationskosten, d. h. für Telefon und Internet, übernimmt. Ferner sollten im Vertrag Regelungen bezüglich anfallender Kosten für die Reinigung und Instandhaltung des Homeoffice niedergeschrieben werden.

Haftung

Ein weiterer wichtiger Punkt für das Arbeiten im Homeoffice stellt die Regelung hinsichtlich der Haftung dar. Im Vertrag sollte festgehalten werden, wer von beiden Parteien die Haftung übernimmt, falls das Eigentum des Unternehmens im Homeoffice zerstört werden sollte. Da das Homeoffice im Bereich des Arbeits- und Privatlebens liegt, auch wenn es empfehlenswerterweise als ein separater Büroraum gestaltet werden sollte, ist das Risiko eines Schadens besonders hoch. Vertraglich sollte geregelt werden, welche Versicherungen abzuschließen sind und welche genauen Sicherheitsvorkehrungen der Arbeitnehmer – auch bezüglich des Datenschutzes – zu treffen hat.

Regelung der Arbeits- und Pausenzeiten

Eine wichtige Vereinbarung bezieht sich auf die genaue Regelung der Arbeits- und Pausenzeiten des Arbeitnehmers im Homeoffice. Folglich muss vereinbart werden, wie viele Stunden oder Tage der Angestellte zu Hause bzw. im Unternehmen arbeiten soll. Im Rahmen dessen ist die jeweilige Stundenzahl sowie die Art der Arbeitszeiterfassung festzulegen. Die sogenannte Vertrauensarbeitszeit erweist sich hier als sinnvoll auch im Hinblick auf den kommunikativen Austausch mit Arbeitskollegen. Des Weiteren sollten auch Regelungen bezüglich möglicher anfallender Überstunden vereinbart werden.

Das Recht auf Besichtigung durch den Vorgesetzten

Die Homeoffice-Vereinbarung sollte auch das Recht des Arbeitgebers regeln, das Homeoffice seines Angestellten zu besichtigen. Besonders bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Homeoffice aufnimmt, muss sich sein Vorgesetzter ein Bild vom Arbeitsplatz machen. Außerdem sollte der Arbeitgeber regelmäßig kontrollieren, ob der Arbeitnehmer die Arbeitsschutzvorschriften in der häuslichen Arbeitsstätte einhält. Jedoch ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, unangemeldet das Homeoffice zu besichtigen. Die Vereinbarung muss infolgedessen das Besichtigungsrecht des Arbeitgebers, die genauen Anlässe sowie den zeitlichen Rahmen festlegen. 

Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit

Für den Fall, dass die Tätigkeit im Homeoffice endet, sollte der Vertrag ebenfalls eine Regelung vorsehen. Die Vereinbarung sollte festlegen, zu welchem Zeitpunkt der Angestellte in das Unternehmen zurückkehrt bzw. wann der Arbeitgeber verlangen kann, dass der Angestellte wieder im Betrieb arbeitet. Darüber hinaus sollte nicht nur die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Unternehmen, sondern auch die exakte Kündigungsfrist der Homeoffice-Vereinbarung schriftlich festgelegt werden. Ferner ist der Verbleib der Büroausstattung des Homeoffice zu regeln. 


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