HSV Fußball AG: Abmahnung wegen Handy-Wallpaper/Smartphone-Hintergrundbild

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Einer unserer Mandanten legte uns kürzlich eine Abmahnung der Anwaltskanzlei von Appen Jens Legal vor, in dem diese eine Markenrechtsverletzung an Marken ihrer Mandantin HSV Fußball AG rügen. Es geht um Hintergrundbilder für Smartphones (sog. „Wallpaper“).

Der HSV, bzw. die HSV Fußball AG ist Inhaberin der Wortmarke „HSV“ (DPMA-Nr. 30613597) und der Wort-Bildmarke „Raute“ (DPMA-Nrn. 1014052 und 30613598). Der HSV will entdeckt haben, dass einer unserer Mandanten die Markenrechte gem. §§ 14, 15 MarkenG verletze.

Konkret wird unserem Mandanten Folgendes vorgeworfen:

Auf einer hierauf spezialisierten Internetseite soll unser Mandant ein Wallpaper für Smartphones zum Download angeboten haben. Dieses Wallpaper bzw. Smartphone-Hintergrundbild zeige Markenzeichen des HSV. Hierzu habe der HSV nicht zugestimmt. Neuartig und besonders an dem Abmahnschreiben ist, dass unserem Mandanten – entgegen früherer markenrechtlicher Abmahnungen von Fußballclubs – hier nicht vorgeworfen wird, diverse physischen Produkte im Internet zum Kauf angeboten zu haben. Vielmehr liege die Markenrechtsverletzung vorliegend in der unerlaubten Erstellung und dem Anbieten eines virtuellen Hintergrundbilds.

Infolge dieser vermeintlichen Markenrechtsverletzung fordert die Kanzlei von Appen Jens Legal von unserem Mandanten

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • und die Kostenerstattung für die Abmahnung i. H. v. 1.531,90 €.

Wie wir die Abmahnung einschätzen:

Behauptet wird von den abmahnenden Rechtsanwälten eine Markenrechtsverletzung. Ob diese tatsächlich vorliegt, muss anhand der jeweiligen Einzelumstände des Falls beurteilt werden. Hierzu sind insbesondere auch die exakte Darstellung und Aufmachung des angeblich markenrechtsverletzenden Wallpapers von entscheidender Bedeutung. Außerdem sollte geprüft werden, ob Handeln im geschäftlichen Verkehr als Grundvoraussetzung für eine Markenrechtsverletzung vorgelegen hat. Hierzu sollte ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragt werden.

Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Markenrechts hochspezialisiert. Wir bieten Ihnen kompetente Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen im gesamten Bundesgebiet.

Spezialtipp: Sehen Sie sich unser Video zum Thema „Abmahnung Markenrecht – was tun?“ an. Darin erklärt Kanzleiinhaber und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker, wie Sie im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung am besten vorgehen sollten.

Abgemahnten bietet unsere Kanzlei eine kostenfreie Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu. Unsere Fachanwälte überprüfen Ihren Fall und rufen Sie gerne kostenlos zurück. Im Rahmen dieses Telefonats nennen wir Ihnen gerne auch einen transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Ihre Verteidigung gerne übernehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden – wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Notar Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema