Hund und Rechtsschutzversicherung
- 2 Minuten Lesezeit
Ist es notwendig als Hundehalter eine Rechtsschutzversicherung zu haben?
Diese Frage höre ich häufiger von Mandanten. Notwendig ist eine Rechtsschutzversicherung nicht. Dennoch halte ich sie für sinnvoll.
Eine Rechtsschutzversicherung speziell für seinen Hund wird zwar am Markt angeboten, ist aber nicht erforderlich, wenn man bereits eine „normale“ Rechtsschutzversicherung hat.
Haben Sie bereits eine Versicherung, sollten Sie gleichwohl Ihren Vertrag dahingehend überprüfen, ob dieser bezüglich des Hundes gegebenenfalls angepasst werden müsste.
Hierfür sollte man sich vor Augen führen, in welchen Bereichen ein Rechtsschutzfall eintreten kann. Nachfolgend möchte ich Sie auf die wichtigsten Fälle aufmerksam machen:
- Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Hundes oder Tierarztbesuchen unterfallen diese i. d. R. dem Vertragsrecht.
- Halten Sie ihren Hund in einer Wohnung bzw. Mietshaus? Dann gehört dies zum Mietrecht. Aber Achtung, der Versicherungsfall gilt i. d. R. zu dem Zeitpunkt als eingetreten, als das Tier angeschafft wurde.
Gab es einen Hundebeissvorfall, stellt sich zunächst die Frage, ob Ihr Hund und/oder Sie selbst gebissen wurden oder Ihr Hund gebissen hat?
Ist Ihr Hund verletzt worden, so können Sie die Tierarztkosten ersetzt verlangen. Erlitten Sie selbst durch einen Hundebiss Verletzungen, können je nach Fallgestaltung diverse Ersatzansprüche und Schmerzensgeld fordern. Diese Ansprüche unterfallen dem Schadensersatzrecht.
Hat Ihr Hund einen Hund oder gar Menschen gebissen, kann die Sache schon komplizierter werden. Im schlechtesten Fall entstehen drei rechtliche Angelegenheiten:
- Im Bereich des Zivilrechts hat der Geschädigte Ansprüche aus Tierhalterhaftung. Wir sind also wieder im Schadensersatzrecht. Aber Achtung: Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist nie in einer Rechtsschutzversicherung versichert. Sofern Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben, sind Sie darüber indirekt „rechtsschutzversichert“. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die außergerichtliche Regulierung mit dem Geschädigten und im Falle eines Klageverfahrens auch die Kosten für Gericht und Anwalt.
- Wurde ein Mensch verletzt, könnte ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung auf Sie zukommen, sofern Strafantrag gestellt wurde oder die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse bejaht. Ist im schlimmsten Fall ein Mensch zu Tode gekommen, dann wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung höchstwahrscheinlich eingeleitet. In beiden Fällen sollten Sie schauen, ob Sie laut Ihrem Vertrag im Bereich des Strafrechts versichert sind.
- Wenn das Veterinäramt/Ordnungsamt von einem Hundebeissvorfall Kenntnis erlangt, überprüft dieses den Sachverhalt und kann etwaige Auflagen erlassen (z. B. Leinen- und Maulkorbzwang). Gegen einen solchen Bescheid können Sie i. d. R. ein Rechtsmittel einlegen. Hierbei befinden Sie sich im Verwaltungsrecht. Daher schauen Sie genau, ob ordnungsbehördliche Maßnahmen von Ihrem Rechtsschutzvertrag mit abgesichert sind. Häufig sind diese nicht mitversichert, gelten erst ab dem verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren oder es besteht lediglich Schutz bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen im Bereich des Verkehrsrechts.
Artikel teilen: