Ident-Verfahren getestet – Vorwurf Geldwäsche:

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Sie haben auf eine Internet-Stellenanzeige reagiert, in der Testpersonen für ein neues Ident-Verfahren angeworben wurden? Sie haben dem inserierenden Unternehmen Ihre Daten überlassen und womöglich sogar „testweise“ ein Konto bei einer Bank eröffnet?
Ihnen ist danach, da der versprochene Lohn nicht gekommen ist, mulmig geworden, oder – schlimmer noch – Sie haben aus heiterem Himmel eine Anzeige wegen Geldwäsche erhalten?

Vorsicht! Der Ident-Verfahren-Tester ist eine beliebte Betrugsmasche, die Kriminelle zur Geldwäsche nutzen.
Wie das funktioniert, was einem Beschuldigten droht, und was Sie tun sollten, erfahren Sie in folgendem Rechtstipp.

•    Was sind Ident-Verfahren?
•    Wie funktioniert Geldwäsche über Ident-Verfahren?
•    Worauf sollte man achten?
•    Was droht einem Beschuldigten?
•    Was sollte man als Beschuldigter tun?

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gern direkt per WhatsApp.

Was sind Ident-Verfahren?

Ident-Verfahren sind verschiedene Verfahren, mit denen Post- und Bankunternehmen die Identität von Kunden prüfen, etwa wenn diese einen Kredit abschließen oder ein Konto eröffnen wollen. Hierzu muss zusätzlich zur Angabe der persönlichen Daten auch die Identität des Kunden sichergestellt werden, um zu verhindern, dass über fremde Konten Geldwäsche betrieben wird.
Im Internetzeitalter gibt es eine Vielzahl verschiedener Ident-Verfahren, von der Zusendung eines Codes oder Coupons, der im persönlichen Kontakt verifiziert wird, über den Scan des Personalausweischips, bishin zur Videochat-Identifikation (Video Ident Verfahren).
Für neue Varianten, insbesondere der letztgenannten Art, werden hin und wieder Freiwillige angeworben, um das Verfahren zu testen. Ironischerweise nutzen Betrüger im Internet genau diese Masche wiederum zur Geldwäsche aus.

Wie funktioniert Geldwäsche über Ident-Verfahren?

Kriminelle werben als Scheinfirma online für Tests eines neuen Ident-Verfahrens Menschen als „Produkttester“ an. Sie versprechen leicht verdientes Geld. Alles, was eine „Testperson“ tun muss, ist, ein Konto bei einer bestimmten Bank anzulegen, und seine Identität per neuem Ident-Verfahren, nachzuweisen. Auf diesem Wege gelangen die Betrüger an alles, was sie brauchen, um auf den Namen der „Testperson“ anschließend ein Konto zu führen, über das sie dann Geld aus illegalen Aktivitäten waschen. Die „Testperson“ - die überdies vergeblich auf den versprochenen Lohn wartet – hat keine Ahnung, dass auf ihren Namen ein Geldwäschekonto betrieben wird.
Oft erfahren Opfer entweder davon, wenn das Bankkonto gesperrt wird und sie Post von der Bank erhalten, oder (häufiger), wenn sie Post von der Polizei mit dem Vorwurf der Geldwäsche erhalten, und aus allen Wolken fallen.


Worauf sollte man bei Stellenangeboten achten?

Wenn Sie nach Einmaljobs im Internet suchen, gibt es einige Faktoren, auf die Sie achten sollten:
1.   Was können Sie über den Anbieter herausfinden?
Egal, wie seriös er sich selbst präsentiert – wenn sich sonst keine Referenzen über ihn finden lassen, ist Vorsicht geboten; womöglich existiert die Firma gar nicht.
2.  Seriöse Bewerbungsverfahren beinhalten die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme von Mensch zu Mensch. Wer sich Ihnen nicht mit Namen und Gesicht zeigt, dem sollten Sie auch Ihre Daten nicht ohne Weiteres geben.
3. Jobs als Testperson, bei denen Sie irgendwo ein Konto eröffnen und dazu ihre Identität nachweisen sollen, werden nicht per Internet vergeben! Solche „Angebote“ sind bestenfalls unseriös, in der Regel aber Betrugsmaschen.

Wenn Sie erst nachdem Sie an einem solchen Verfahren teilgenommen und Ihre Daten herausgegeben haben, misstrauisch werden, wenden Sie sich umgehend an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Melden Sie außerdem der betroffenen Bank, dass das Konto unverzüglich gesperrt werden soll.
Wenn Sie sich bei der Polizei melden, ist schnell geklärt, dass Sie Opfer von Kriminellen geworden sind. Das ist nicht verboten.
Wenn die Polizei erst zu Ihnen kommen muss, ist man eher gehalten, sie als Täter zu verdächtigen.

Was droht einem Beschuldigten?

Wenn die Polizei festgestellt hat, dass über ein Bankkonto Geld gewaschen wird, wendet sie sich logischerweise zuerst dem Kontoinhaber zu, bzw. der Person, auf deren Namen das Konto läuft, und deren Personalien hinterlegt sind.
Der Vorwurf der Geldwäsche ist kein Spaß: Gemäß § 261 StGB drohen mindestens 3 und bis zu 10 Jahre Haft! Es ist, selbst wenn Sie Ihre Korrespondenz mit dem Fake-Unternehmen aufgehoben haben, nicht leicht, den Ermittlern glaubhaft zu machen, dass Sie von illegalen Vorgängen nicht das geringste geahnt, und mit der ganzen Sache nichts zu tun haben.

Was sollte man als Beschuldigter tun?

Auch wenn es, gerade in diesem konkreten Falle, so naheliegend und sinnvoll scheint, den Beamten alles genau zu erklären, was vorgefallen ist – Tun Sie es nicht!
Wie Ihre Aussagen aufgenommen und genutzt werden, hängt ganz vom guten Willen der Beamten ab. Lassen Sie sich nicht auf lange Diskussionen mit den Ermittlern ein, sondern befolgen Sie unbedingt die beiden goldenen Regeln des Strafrechts:


1. Schweigen ist Gold.
Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern, also zu den Vorwürfen gegen Sie keinerlei Angaben zu machen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, gehen Sie nicht hin! Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, und eine Verweigerung darf nicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

2. Ab zum Anwalt.
Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird die gesamte Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden für Sie übernehmen und Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen.

So kann er die gegen Sie erhobenen Vorwürfe, sowie das vorhandene Beweismaterial prüfen und bestenfalls die Einstellung des Verfahrens erwirken. Sollte dies nicht möglich sein, kann Ihr Anwalt gemeinsam mit Ihnen eine möglichst wirksame Strategie zu Ihrer Verteidigung erarbeiten.


Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.
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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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