Illegale Online-Sportwetten: Bwin muss mehr als 38.000 Euro zurückzahlen!

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Die Electra Works Limited aus Gibraltar hatte Online-Glücksspiele ohne Lizenz angeboten. Das hat nun zu einem Urteil gegen das Unternehmen geführt.

Am 14. Mai 2024 hat das Landgericht Schweinfurt im Rechtsstreit zwischen einem geschädigten Spieler und der Electra Works Limited, der Betreibergesellschaft von Bwin, ein Urteil gefällt. Der Kläger hatte gegen die Beklagte, eine Anbieterin von Online-Sportwetten und Glücksspielen mit Sitz in Gibraltar, geklagt, um die Rückzahlung seiner Verluste aus Online-Glücksspielen und Schadensersatz zu erwirken. Der Kläger hatte zwischen 2013 und 2020 an den Online-Angeboten der Beklagten teilgenommen und dabei einen Verlust von insgesamt 38.212,80 Euro erlitten. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte zur Zahlung der genannten Summe nebst Zinsen sowie zur Übernahme der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers in Höhe von 2.017,65 Euro. Der Antrag der Beklagten, den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem anderen Verfahren auszusetzen, wurde abgelehnt. Die Beklagte trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

„Hintergrund der Entscheidung war, dass die Beklagte im fraglichen Zeitraum keine deutsche Lizenz für das Veranstalten von Glücksspielen besaß und somit illegal handelte. Der Kläger konnte nachweisen, dass er keine Kenntnis von der fehlenden Genehmigung hatte und davon erst Anfang 2022 erfuhr. Das Gericht stellte fest, dass die von der Beklagten erbrachten Leistungen ohne Rechtsgrund erfolgten und die geltend gemachten Verluste infolge des strafbaren Verhaltens der Beklagten entstanden waren“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Er hat sich das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Schweinfurt erstritten.

Wesentliche Entscheidungsgründe waren die Anwendung deutschen Rechts aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers in Deutschland und der Ausrichtung der Beklagten auf den deutschen Markt. Das Gericht betonte, dass die Teilnahme des Klägers als Verbraucher erfolgte und keine gewerblichen Zwecke verfolgte, trotz intensiver Nutzung der Glücksspiele. Zusätzlich wurde klargestellt, dass die von der Beklagten erhobenen Teilnahmegebühren (Rake) aus Online-Pokerspielen als Teil des Schadenersatzes zu erstatten sind, da die Beklagte keine detaillierten Beweise für ihre gegenteiligen Behauptungen vorgelegt hatte. Ein interessanter Hinweis des Gerichts: Die Beklagte hat durch ihre Organe auch zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt. Sie wusste, dass sie öffentlich Glücksspiel veranstaltete, ohne über eine Erlaubnis der deutschen Behörden zu verfügen.

„Abschließend bestätigte das Gericht, dass der Kläger kein Mitverschulden trug, da er nachweislich keine Kenntnis von der Illegalität des Angebots hatte und ihm auch kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden konnte. Damit wurde die Klage vollumfänglich stattgegeben und die Beklagte zur Rückzahlung der Verluste verurteilt“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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