Online-Glücksspiel Geld zurück: Landgericht Dortmund spricht Spieler 60.000 Euro zu!

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Online-Casino-Skandal ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil ergangen. Ein Spieler erhält seine Verluste in Höhe von mehr als 60.000 Euro zurück.

Das Landgericht Dortmund hat sich der verbraucherfreundlichen Welle im Online-Casino-Skandal angeschlossen und die Betreiberin des Online-Casinos verurteilt, einem Spieler seine erlittenen Verluste in Höhe von mehr als 60.000 Euro zu erstatten. Dieses Geld hatte er bei illegalem Online-Glücksspiel auf deutschen Websites des beklagten Unternehmens verloren. Mit dem Angebot habe die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.

„Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Spieler können gegen Online-Casinos in vielen Fällen auf Rückzahlung ihrer Verluste klagen, weil laut dem Glücksspielstaatsvertrag (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal ist, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Online-Casino-Skandals spezialisiert.

Die allgemeine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fußt dabei vor allem auf den Bestimmten aus § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“

So hatte beispielsweise das Landgericht Gießen (Urteil vom 21. Januar 2021, Az.: 4 O 84/20) entschieden: „Das Internetverbot ist für die Zeit, in der die hier gegenständlichen Einsätze getätigt wurden, geltendes Recht. Es ist insbesondere weder durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte noch des Bundesverfassungsgerichts noch des EuGH außer Kraft gesetzt oder für nichtig erklärt worden. Die Beklagte hat gegen die Verbotsnorm verstoßen, indem sie ihr Onlineangebot auch Spielteilnehmern aus Hessen und mithin auch dem Kläger zugänglich gemacht hat“, heißt es.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema