Illegales Tauschbörsenangebot - „In Farbe - Revolverheld" - Sony Music - Abmahnung - Waldorf Frommer

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Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an das Musikalbum „In Farbe - Revolverheld" ab. Die Abmahnung der Kanzlei WALDORF FROMMER beinhaltet den Vorwurf eines Rechtsverstoßes an dem Musikalbum „In Farbe - Revolverheld" auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird von den Rechtsanwälten der  Kanzlei WALDORF FROMMER vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber der Kanzlei WALDORF FROMMER einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wir, das H+W Anwaltskontor, raten dringend von der Unterzeichnung der von der Kanzlei WALDORF FROMMER vorformulierten Unterlassungserklärung ab. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.

Weiter fordert die Kanzlei WALDORF FROMMER einen sog. Vergleichsbetrag in Höhe von 956,- €. Auch dieser Vergleichsbetrag ist unserer Ansicht nach weit überhöht. Oftmals bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise.

Das Ziel der Verteidigung durch uns lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an. (auch am Wochenende erreichbar).

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg


Tel.: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

E-Mail: mail@hw-ak.de


Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://abmahnsoforthilfe.de

http://hw-ak.de


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