Im Urlaub zur Fortbildung – darf der Chef das anordnen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Der Urlaub ist heilig. Wie ein roter Faden zieht sich diese Einschätzung durch die arbeitsrechtlichen Gesetze und die Rechtsprechung der Bundesrepublik. Darf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter trotzdem vorschreiben, einen Kurs oder ein Seminar während des Urlaubs zu besuchen?

Die Antwort ist klar: Der Arbeitgeber darf das nicht! Gerade weil der Urlaub in der Bundesrepublik sakrosankt ist, gerade weil der Urlaub so wichtig ist für die Arbeitsqualität und die Gesundheit des Arbeitnehmers, darf der Arbeitgeber ihn nicht durch eine Fortbildungsmaßnahme stören. Und wenn doch, darf der Arbeitnehmer diese Anweisung regelmäßig ablehnen. Ein Arbeitnehmer, der ein vom Chef angeordnetes Seminar im Urlaub ablehnt, verhält sich grundsätzlich korrekt.

Der Urlaub des Arbeitnehmers muss beantragt und genehmigt worden sein. Nur dann steht der Urlaub fest, nur dann darf der Arbeitgeber an den Urlaubstagen regelmäßig nicht mehr rütteln, beispielsweise durch eine Fortbildung. Und: Der Arbeitnehmer muss es beweisen können, dass sein Chef den Urlaub bereits genehmigt hat. Das gelingt regelmäßig entweder durch einen unterschriebenen Urlaubszettel oder: Der Arbeitnehmer schreibt seinem Chef eine Mail und bittet um Antwort und Bestätigung der Urlaubstage. Antwortet der Chef dann sinngemäß: „Ja, ich habe dir den Urlaub genehmigt“, dann lässt sich damit die Genehmigung des Urlaubs im Nachhinein regelmäßig beweisen. Hat der Arbeitgeber den Urlaub auf dem Urlaubsportal der Unternehmenswebsite genehmigt, kann man sich diesen Eintrag mit einem Zeugen anschauen und einen Screenshot davon machen.

Mitarbeiter, die einen vom Chef angeordneten Lehrgang im Urlaub besuchen, befinden sich während dieser Tage nicht im Urlaub. Sie können sich die Tage, an denen sie die Fortbildung besucht haben, auf ihrem Urlaubskonto wieder gutschreiben.

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