Immobiliendarlehen bei der Commerzbank - Widerruf Jahre nach Vertragsschluss

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können Ausstieg noch nach Jahren möglich machen

Sie sind an ein Altdarlehen bei der Commerzbank gebunden und zahlen Zinsen, die verglichen mit heutigen Konditionen sehr hoch sind? Für viele Verbraucher, also privat Handelnde, bieten fehlerhafte Widerrufserklärungen einen Ausweg aus teuer gewordenen Altverträgen. Durch einen erfolgreichen Widerruf können Darlehensnehmer der Commerzbank zu niedrigeren Zinsen umschulden oder für den alten Vertrag bessere Konditionen aushandeln.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ermöglicht Verbrauchern, vom „Widerrufsjoker“ Gebrauch zu machen

Kreditinstitute wie die Commerzbank sind seit November 2002 gesetzlich verpflichtet, ihre zu privaten Zwecken handelnden Kunden bei Abschluss eines Kreditvertrags über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Die Widerrufsbelehrungen sollen die Verbraucher umfassend und eindeutig über ihr Recht belehren. Damit soll erreicht werden, dass Darlehensnehmer ihr Recht nicht nur auf dem Papier besitzen, sondern auch tatsächlich ausüben können.

Allerdings befanden Gerichte bereits etliche Belehrungstexte als ungenügend. Richter bemängelten, die Belehrungen seien zu unübersichtlich gestaltet, irreführend formuliert, lückenhaft oder mit verwirrenden Zusätzen belastet. Die große Mehrheit der Widerrufsbelehrungen, die nach 2002 mit Kreditverträgen ausgegeben wurden, ist nach Schätzungen zufolge fehlerhaft. Für Kreditnehmer hat das die erfreuliche Folge, dass die normalerweise laufende Frist von zwei Wochen zur Ausübung des Widerrufsrechts bei fehlerhaften Belehrungen nicht gilt. Daher steht ihnen in diesen Fällen ein „ewiges“ Widerrufsrecht zu.

Vorfälligkeitsentschädigung mit einem Widerruf des Kredits bei der Commerzbank vermeiden

Im Gegensatz zur Kündigung müssen Darlehensnehmer bei einem Widerruf keine Kompensationszahlung an die Bank leisten. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung wird von vielen Kreditinstituten gefordert, wenn Kunden ihre Kredite vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen. Diese Ausgleichszahlung soll den Zinsausfall der Banken kompensieren. Gerade in Deutschland kann die Vorfälligkeitsentschädigung enorm hoch werden. Daher lässt sich mit einem Widerruf unter Umständen sehr viel Geld sparen.

Für 2016 geplanter Gesetzesentwurf stellt „Widerrufsjoker“ auf die Klippe

Dieser komfortable Ausweg aus teuren Altdarlehen dürfte allerdings aufgrund einer angekündigten Gesetzesänderung wohl nur noch wenige Monate zur Verfügung stehen. Ab Juni 2016 könnte das „ewige“ Widerrufsrecht für Verträge aus 2002 bis 2010 nicht mehr ausgeübt werden können. Wer an einem Widerruf interessiert ist, sollte seine Unterlagen zeitnah prüfen lassen, raten die im Verbraucherrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden.

Commerzbank belehrte Kunden nur unzureichend über Folgen des Widerrufs – einseitige Angabe zu entstehenden Pflichten und fehlende Fristangaben für Rückgewähr

Auch Belehrungen der Commerzbank, die Verbraucher um 2003 bis 2006 erhielten, enthalten Stellen, die die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung im Einzelfall nicht erfüllen könnten. So belehrte die Commerzbank unter dem Abschnitt Widerrufsfolgen zwar zutreffend über die Pflichten des Verbrauchers, die durch den Widerruf entstehen. Sie lässt es aber aus zu erwähnen, dass die Commerzbank selbst dann auch Pflichten treffen. Dass die Commerzbank im Falle des Widerrufs etwaig bereits geleistete Raten an den Kunden zurückzahlen muss, ist jedoch eine Information, die für den Bankkunden aufgrund der Finanzplanung sehr wichtig ist.

Zusätzlich ist die Belehrung über die Rückgewährpflicht der ausstehenden Darlehenssumme durch den Bankkunden im Fall des Widerrufs unvollständig. Denn es fehlt eine Angabe zur Frist, in der der Kreditnehmer dieser Pflicht nachkommen muss.

Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen bei der Commerzbank an

Selbstverständlich kann nicht jeder Fehler in Belehrungen der Commerzbank zu einem erfolgreichen Widerruf führen. Die Fehler im Belehrungstext zu erkennen sowie die Erfolgsaussichten einzuschätzen, ist für im Bankrecht unerfahrene Verbraucher oftmals schwierig. Lassen Sie daher Ihre Vertragsunterlagen von den Experten im Bankrecht der Kanzlei Werdermann | von Rüden prüfen. Verbraucher können bei uns eine kostenlose Erstbegutachtung durchführen lassen. Nach wenigen Tagen erhalten Sie Rückmeldung.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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