Immobiliendarlehen: Vertrag unterschrieben? Bitte prüfen Sie auf fehlerhafte Angaben!

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Mit Beschluss vom 04.06.2019 (Az.: XI ZR 331/17) stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) weiter die Rechte von Verbrauchern: Kunden, die beim Abschluss eines Immobiliendarlehens Verträge mit fehlerhaften Angaben unterschrieben haben, können diese auch viele Jahre danach noch widerrufen. Auch dann, wenn das Darlehen vorzeitig abgelöst worden sein sollte, können geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen zurückverlangt werden.

Darlehensvertrag von 2012: 15 Jahre Sollzinsbindung bei 3,525 % – Widerruf vorteilhaft

Im vorliegenden Fall ging es um einen Immobilienkredit, den der Kunde vor 7 Jahren mit der Sparda-Bank abgeschlossen hatte: „Zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie schlossen die Parteien im Januar 2012 einen … Darlehensvertrag über 148.500 € mit einem bis zum 30. Januar 2027 festen Zinssatz von nominal 3,525 %“. Die Darlehensnehmer erklärten im Mai 2016 schriftlich den Widerruf, welcher von der Bank jedoch zurückgewiesen wurde. Daraufhin klagten die Darlehensnehmer.

Fehlerhafte Formulierung: Widerrufsfrist wird nicht in Gang gesetzt – Widerruf Jahre später möglich

Der BGH gab den Klägern recht: Der Widerruf konnte erfolgen, da die Widerrufsbelehrung im vorliegenden Vertrag unzulässig sei. Konkret beinhaltete der Vertrag im Abschnitt „Widerrufsrecht“ folgende Formulierung: „Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen … widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages … aber erst, nachdem der Darlehensgeber seine Pflichten aus § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB … erfüllt hat“. Der Verweis auf § 312 BGB sei unzulässig, so der BGH, da er sich ausschließlich auf Verträge beziehe, die „im elektronischen Geschäftsverkehr … in der vom 4. August 2011 bis 31. Juli 2017 geltenden Fassung“ geschlossen worden seien.

Immobilienkredit: Kunden von PSD Bank, Sparda-Bank, Volks- und Raiffeisenbanken betroffen

Dass dies kein Einzelfall ist, zeigen die vielen bereits rechtskräftigen Urteile zugunsten der Verbraucher. Auch die vielen tausend fehlerhaften Verträge, die durch die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) bereits untersucht wurden, lassen die Banken in keinem besonders guten Licht erscheinen. Betroffen sind dabei viele verschiedene Banken, darunter die ING-DiBa, die DSL Bank, Deutsche Bank, Sparkasse, Commerzbank, DKB, BHW Bausparkassen, Dresdner Bank u.v.m. Von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, die den § 312g BGB fälschlicherweise beinhalten, sind sowohl die Sparda-Bank als auch die PSD Bank und die Volks- und Raiffeisenbanken betroffen, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg.

Fazit: Darlehensnehmer sollten ihre Verträge gründlich prüfen, um Geld zu sparen

Ein Widerruf kann für Darlehensnehmer sehr viel Geld sparen, da die Zinssätze heute im Vergleich zu vor ein paar Jahren extrem gesunken sind und ein Darlehen heute somit viel günstiger ist. Banken haben oftmals versteckte Fehler, die sie selbst begünstigen und die von Laien kaum zu entdecken sind. 

Wenn Sie auch vermuten, Ihr Vertrag könnte für Sie ungünstig sein und Fehler beinhalten, wenden Sie sich gern an BERND Rechtsanwälte – wir können Ihnen nach einer kurzen, kostenfreien Ersteinschätzung mitteilen, ob Sie Ihren Anspruch gegen die Bank geltend machen können.



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