Immobiliendarlehensverträge der Westdeutschen Immobilienbank jetzt widerrufen!

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Noch bis 21. Juni alte Verträge ablösen. Mit Werdermann | von Rüden.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen Ausstieg in Zeiten niedriger Zinsen

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung zu Widerrufsbelehrungen Darlehensnehmern einen unerwarteten Joker zugespielt. Das höchste deutsche Gericht schloss sich dem harten Kurs der unteren Instanzen gegen Kreditinstitute bereits mehrfach an: Die Belehrungstexte zu Immobiliendarlehen seien vielfach zu ungenau formuliert und unvollständig – und das führe zur Unwirksamkeit der Bestimmungen.

Erfreulich für Darlehensnehmer: Ist eine Widerrufsbelehrung unwirksam, hat die 14-tägige Frist zum Widerruf des Darlehens nie zu laufen begonnen. Es kann dann noch heute widerrufen werden und eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu zahlen. Diese ist nur für den Kündigungsfall vorgesehen und soll gerade einen außerplanmäßigen Ausstieg aus dem Vertragsverhältnis unattraktiv machen.

Darlehensnehmern bietet sich damit in Zeiten historisch niedriger Zinsen an den Geldmärkten eine Möglichkeit, ihre alten Verträge ohne Strafzahlung zu verlassen und zu neuen Konditionen „umzuschulden“.

Gesetzesänderung von Anfang des Jahres verkürzt Widerrufsrecht drastisch

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar. Zum Stichtag 21. Juni endet das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht zu den Verträgen. Der Gesetzesänderung ging eine intensive Lobbyarbeit der Kreditinstitute voraus, die durch die zahlreichen widerrufenen Verträge erheblichen finanziellen Schaden zu verbuchen hatten. Die Politik gab hier offenbar dem wachsenden Druck nach und begründete ihre Entscheidung mit dem Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit. Faktisch greift sie aber ganz grundlegend und ungerechtfertigt in Verbraucherrechte ein.

Auch die Westdeutsche Immobilienbank hat jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ausgegeben!

Uns vorliegende Widerrufsbelehrungen der Westdeutschen Immobilienbank sind häufig fehlerhaft. Die zugehörigen Verträge sind damit potenziell widerrufbar. Im Folgenden werden einige typische Fehler der Belehrungen dargestellt. Als Darlehensnehmer der Westdeutschen Immobilienbank sollten Sie unsere Experten umgehend kontaktieren, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf zu klären. 

Westdeutsche Immobilienbank bestimmt Beginn der Widerrufsfrist nicht genau genug

In den Belehrungen der Bank heißt es: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Diese Formulierung legt dem Leser nahe, dass der Beginn der Widerrufsfrist noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Widerrufsbelehrung abhängig sein könnte. Ob das tatsächlich der Fall ist und welche Voraussetzungen dann erfüllt sein müssten, bleibt aber völlig unklar.

Die Belehrung genügt an dieser Stelle keinesfalls dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot. Ihre Gültigkeit ist damit äußerst zweifelhaft.

Überflüssiger Zusatz zu finanzierten Geschäften in Formularen der Westdeutschen Immobilienbank

Weiterhin findet sich in den Belehrungen der Westdeutschen Immobilienbank regelmäßig ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Da finanzierte Geschäfte nicht zwangsläufig ein Bestandteil des Immobiliendarlehensvertrags sein müssen, ist der Absatz meist überflüssig. Für den rechtsunkundigen Darlehensnehmer ist er zudem verwirrend, weil ihm unklar sein wird, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Darlehens bei der Westdeutschen Immobilienbank durch unsere Experten

Darlehensnehmer, die einen Widerruf ihres Vertrags erwägen, sollten schnellstmöglich eine Prüfung ihrer Vertragsunterlagen veranlassen. Ein Widerruf birgt Chancen auf attraktive Zinseinsparungen. Gleichzeitig sollte jedoch stets mit rechtlichem Sachverstand und der nötigen Expertise gehandelt werden – ansonsten droht eine Rechtsverkürzung.

Mit Werdermann | von Rüden werden Sie von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten, die ganz auf ihren persönlichen Fall konzentriert sind.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.

 

 


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