Immobiliendarlehensverträge mit der DSL Bank noch bis zum 21. Juni ablösen und Zinsen sparen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen machen Widerruf nach Jahren möglich

Kreditinstitute wie die DSL Bank sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Dazu ist eine schriftliche Widerrufsbelehrung auszuhändigen, die umfassend und eindeutig gestaltet sein soll. Vielfach wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass Belehrungstexte nicht den vom Gesetzgeber festgesetzten Anforderungen entsprechen: Die Belehrungen seien teilweise zu vage formuliert und schon die äußere Gestaltung lasse vielfach zu wünschen übrig. Bemängelt wurden gravierende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, wie etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“.

Ausstieg in Zeiten historisch niedriger Zinsen äußerst attraktiv!

Für Darlehensnehmer eröffnet sich aufgrund dieser Rechtsprechung die Möglichkeit, Immobiliendarlehen nach jahrelanger Laufzeit zu widerrufen. Ist eine Belehrung ungültig, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Ein Ausstieg aus dem Vertrag durch Widerruf ist damit noch heute möglich und die im Kündigungsfall vorgesehene teure Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu zahlen.

Darlehensnehmer können damit ohne finanziellen Aufwand aus ihrem alten Vertrag aussteigen und nach einem Widerruf zu aktuellen Konditionen umschulden. Hier sind tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts nach Gesetzesänderung am Anfang des Jahres

Darlehensnehmer können ihre Verträge nach einer Anfang des Jahres verabschiedeten Gesetzesänderung nur noch bis zum 21. Juni widerrufen. Es verbleibt also nur noch wenig Zeit für die Erklärung des Widerrufs. Darlehensnehmer sollten unsere Kanzlei umgehend konsultieren!

Fehlerhafte Belehrungen auch bei der DSL Bank – jetzt noch Widerrufbarkeit prüfen lassen!

Die Widerrufsbelehrungen der DSL Bank sind stellenweise fehlerhaft. Die zugehörigen Verträge sind damit potenziell widerrufbar. Betroffen sind Verträge aus allen Jahrgängen. Lassen Sie jetzt die Widerrufbarkeit Ihres Vertrags prüfen! Im Folgenden stellen wir typische Fehler der Belehrungen dar.

Mangelhafte äußere Form der Belehrungen der DSL Bank begründet Zweifel an der Gültigkeit der Belehrungen

Schon die äußere Form der Belehrungen der DSL Bank gerät in Konflikt mit dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot. Der Abschnitt ist nicht wie gesetzlich vorgesehen durch einen deutlichen schwarzen Rahmen vom übrigen Vertragswerk getrennt. Vielmehr wird zur optischen Trennung nur eine dünne schwarze Linie verwendet, die auch in ganz anderen Abschnitten des Vertrags benutzt wird und damit für die Belehrung keine „augenfällige Besonderheit“ darstellt. Weiterhin ist der Belehrungsabschnitt trotz gegenteiliger gesetzlicher Vorgabe in einer deutlich kleineren Drucktype als der übrige Vertrag gehalten, sodass er nur mühsam zu lesen ist.

DSL Bank verwendet überflüssigen Absatz zu finanzierten Geschäften in ihren Belehrungen

Weiterhin findet sich in den Formularen ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Die Verwendung eines solchen Absatzes in sämtlichen Belehrungen ergibt nur Sinn, wenn zwangsläufig jeder abgeschlossene Darlehensvertrag mit einem finanzierten Geschäft verbunden sein muss. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Vielmehr liegt die Konstellation eher im Ausnahmefall vor. Für die meisten Darlehensnehmer ist der Absatz damit gänzlich überflüssig. Seine Verwendung schafft nur unnötige Unklarheit für denjenigen, der mit dem Begriff „finanziertes Geschäft“ nichts anzufangen weiß. Ein überflüssiger und verwirrender Absatz kann wohl kaum mit den Vorgaben des Gesetzes konform gehen.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr kompetenter Partner für den fristgerechten Widerruf

Wir raten Ihnen zu einer umgehenden Konsultation unserer Experten, die Sie professionell und effektiv beraten werden. Zahlreiche Mandanten haben wir bereits erfolgreich vertreten können und wir sind sicher, auch in Ihrem Fall einen schnellstmöglichen Ausstieg aus Ihrem unattraktiven Darlehen erwirken zu können. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts sind wir der ideale Partner für Ihren fristgerechten Widerruf!

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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