Immobiliendarlehensverträge mit der DSL Bank widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen!

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Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht vorzeitigen Ausstieg möglich

Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen sind nach Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts vielfach unzureichend und damit ungültig. Schätzungen zufolge sollen bis zu 80% der in Deutschland in Umlauf befindliche Belehrungen potentiell widerrufbar sein. Da sich durch einen erfolgreichen Widerruf tausende Euro an Zinsen sparen lassen, lohnt sich für Darlehensnehmer eine professionelle Einschätzung der individuellen Erfolgsaussichten.

Hintergrund: Kreditinstitute wie die DSL Bank haben bei der Erstellung von Widerrufsbelehrungen offenbar schlecht gearbeitet und vielfach gegen grundlegenden Prinzipen des Gesetzes verstoßen. Etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“ ist wohl vielfach grob missachtet worden. Gerichte bemängeln unübersichtliche und für den juristischen Laien unverständliche Texte. Konsequenz ist die Ungültigkeit von Widerrufsbelehrungen und der Fortbestand des gesetzlichen Widerrufsrechts für den Kunden. Widerruft dieser, kann er sich ohne die im Normalfall für den vorzeitigen Ausstieg vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) von seinem Darlehen lösen.

Europäisches Zinsniveau macht vorzeitigen Ausstieg attraktiv

Die europäische Geldpolitik generiert aktuell ein Zinsniveau von dem Darlehensnehmer vor ein paar Jahren nicht zu träumen wagten. Wer sein Darlehen also erfolgreich widerruft, hat die Möglichkeit, durch einen Neuabschluss tausende Euro an Zinsen zu sparen. Auch wer sein Darlehen bereits gekündigt und eine VFE gezahlt hat, kann diese wegen Fehlerhaftigkeit der Belehrung zurückfordern.

Ende für den 21. Juni 2016 in Sicht?

Möglicherweise endet die Widerrufbarkeit der meisten Verträge jedoch bereits im nächsten Jahr.

Ein Gesetzesentwurf der nach offenbar intensiver Lobbyarbeit nun vorgelegt wurde, sieht eine drastische Verkürzung des Widerrufsrechts für zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträge vor. Stichtag wäre der 21. Juni 2016. Bei einer Verabschiedung des Gesetzes im Frühjahr bliebe Darlehensnehmern nicht mehr viel Zeit. Ein zeitnahes Handeln ist daher schon heute sehr sinnvoll.

Verträge der DSL Bank fehlerhaft und möglicherweise widerrufbar

Viele Verträge der DSL Bank sind unserer Ansicht nach fehlerhaft. Um eine Widerrufbarkeit abschließend einschätzen zu können, ist jedoch stets eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich. Im Folgenden werden einige typische Fehler der Verträge der DSL Bank dargestellt.

Überflüssiger Absatz zu finanzierten Geschäften in Formularen der DSL Bank

In den Formularen findet sich ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“, obwohl diese keinesfalls zwangsläufig in Verbindung mit einem Immobiliendarlehensvertrag vorliegen müssen. Vielmehr ist die Konstellation eher in Ausnahmefällen einschlägig. Damit ist der Absatz für die meisten Darlehensnehmer überflüssig. Da davon ausgegangen werden muss, dass der rechtsunkundige Darlehensnehmer nicht weiß, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt, schafft der Absatz zudem Verwirrung.

Einseitige Fristsetzung im Rückgewährschuldverhältnis durch die DSL Bank

Nach einem Widerruf entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis, innerhalb dessen sich die Parteien gegenseitig alle erhaltenen Zahlungen zurückzugewähren haben. Zur Erfüllung dieser Pflicht besteht eine gesetzliche Frist von 30 Tagen. Die Bank weist hier aber nur auf die Fristbindung des Verbrauchers hin. Dass auch sie selber der Frist unterliegt, wird nicht angesprochen. Dem Darlehensnehmer muss so der falsche Eindruck entstehen, die Bank unterliege gerade keiner Frist zur Rückgewähr. Ein solches Ergebnis ist nicht hinnehmbar.

Ihr Partner für den Widerruf: Werdemann | von Rüden Rechtsanwälte

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