Immobilienkauf in Gran Canaria mit Rechtssicherheit – Günstigkeitsvergleich

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Immobilienkauf im Jahre 2020

Der Immobilienkauf auf Gran Canaria ist im Vergleich zu einem Immobilienkauf auf Mallorca oder Ibiza wesentlich günstiger.

Sie kaufen eine gebrauchte Immobilie für 1 Mio. EUR auf Mallorca, dann zahlen Sie einen Hebesatz von bis zu 10 % Grunderwerbsteuer. Kaufen Sie dieselbe Immobilie auf Gran Canaria, dann zahlen Sie nur 6,5 % Grunderwerbsteuer, die in Spanien als ITP bezeichnet wird.

Hebesatz-Berechnung in Mallorca für 1 Mio. EUR:

  • ab 400.000 EUR 9 %
  • ab 600.000 EUR 10 %
  • Bis 1.000.000 EUR: 90.000 Euro; darüber hinaus sogar 11 %.

Auf Gran Canaria gilt ein fester Steuersatz von 6,5 %, sprich, Sie würden nur 65.000 EUR Grunderwerbsteuer zahlen.

Sie sparen 25.000 EUR.

Sollten Sie auf Gran Canaria eine neue Immobilie kaufen, dann ist es noch günstiger als auf Mallorca.

Bei einer neuen Immobilie zahlen Sie Umsatzsteuer + Dokumentensteuer, aber keine Grunderwerbsteuer.

Auf Gran Canaria zahlen Sie 7 % IGIC (Kanarische Mehrwertsteuer ab dem 1.1.2020) + 1 % Dokumentensteuer, sprich, bei 1 Mio. EUR Kaufpreis würden Sie nur 80.000 EUR Steuern bezahlen, während Sie auf Mallorca 10 % IVA (spanische Umsatzsteuer) + 1,2 % Dokumentensteuer zahlen müssten, also 112.000 EUR. Daraus folgt eine Ersparnis von 32.000 EUR bei einem Immobilienkauf auf Gran Canaria.

Es gibt weitere Standortvorteile auf Gran Canaria.

Vorteil der Rückstellung – RIC

Sollten Sie die Immobilie mit einer gewerblich tätigen spanischen SL kaufen, dann können Sie die 7 % IGIC als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Verkaufen Sie die Immobilie wieder und sind Sie gewerblich im An- und Verkauf von Immobilien tätig, dann können Sie auf Gran Canaria Rückstellungen bilden, wenn Sie in das Unternehmen auf Gran Canaria investieren, die sogenannte RIC, und somit den Körperschaftssteuersatz von 25 % auf 4 % reduzieren. 

Diese Möglichkeit haben Sie auf Mallorca nicht. Dort versteuern Sie stets mit einem Körperschaftssteuersatz von 25 %.

Vorteil touristische Vermietung

Letztlich hat man auf Gran Canaria noch den Vorteil, dass die touristische Vermietung nicht mit einer Zonenkarte und hohen Gebühren wie auf Mallorca geregelt ist. 

Damit ist auch die Investition in Immobilien auf Gran Canaria ein interessantes Invest, wenngleich seit der Gesetzgebung vom 07.11.2018 die Rückstellung RIC nicht mehr zum Kauf von Apartments zur touristischen Vermietung genutzt werden kann.

Letztlich ist neben steuerlichen Faktoren auch der klimatische Vorteil gegenüber Mallorca nicht zu vernachlässigen, auch für das Tourismusgewerbe.

Die Rechtssicherheit beim Immobilienkauf auf Gran Canaria bietet Ihnen RA D. Luickhardt und sein Legalium Team, die mit dem Immobilienkaufservicepaket für die gesamte Immobilienkaufabwicklung sorgen, von der Käufersuche, Lasten und Grundbuchkontrolle, Küstenschutzregelungen auf Gran Canaria, typischen Vertragsgestaltungen auf Gran Canaria und Verwaltungsabfragen mit Behördengängen, der Grundbuchumschreibung, der Grunderwerbssteuerzahlung und dauerhafter steuerlicher Vertretung bis hin zum Immobilienkauf mit der Nachlassplanung für Mandanten aus Deutschland, Schweiz und Österreich.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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