Immobilienkauf Spanien 2025 Barcelona, Katalonien Hoehere Grunderwerbssteuer

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Immobilienkauf Barcelona, Katalonien Besonderheiten im Jahre 2025

Mit dem neuen Gesetz vom 25.3.2025 wird die Grunderwerbssteuer ab dem 27.6.2025 in Katalonien (Costa Brava, Barcelona, Sitges, Tarragona etc) erhoeht.

Immobilienkaufpreis bis 600.000 Euro: 10%
Zwischen 600.000 und 900.000 Euro: 11%
Zwischen 900.000 und 1.5 Mio Euro: 12%
Groesser als 1.5 Mio Euro: 13%

Bei Eigentuemern mit mehr als 5 Immobilien (Gran Tenedores) wird der Steuersatz auf 20% angehoben.

TIPP: Ihr Immobilienkauf in Spanien sollte vor dem 27.6.2025 stattfinden und zu beachten ist beim Immobilienkauf zur Vermietung, dass neue katalanische Gesetz zur Miethoehenbeschraenkung und erweiterten Informationspflichten, in Kraft seit dem 30.1.2025.
 
 Zur Zeit ist der Wohnungskauf in Barcelona zur Zimmervermietung interessant, wohlbemerkt, die touristische Zimmervermietung ist verboten, aber die kurzfristige Zimmervermietung aufgrund einer Gesetzesluecke erlaubt. 
 Der Grund ist, dass im April 2024 durch Gesetz die Zimmervermietung in Katalonien verboten werden sollte, da schliesslich wurde das Gesetz nicht verabschiedet. Jetzt arbeitet die Stadt Barcelona an einer Gesetzesinitiave zum Verbot bzw zur Einschraenkung der Zimmervermietung.
 
 Der Grund ist, dass die Zimmervermietung nicht unter das Mietgesetzt (LAU) faellt und der Mieter praktisch rechtlos ist. Insbesondere auch deswegen, dass fuer die Zimmervermietung kein schriftlicher Mietvertrag gesetzlich verlangt und die nicht mietzinsgebunden ist, auch nicht in Ballungszonen.
 Sprich wenn bislang 1000 Euro fuer eine ganze Wohnung als Miete verlangt werden konnte, dann wird diese in 3 Zimmer aufgeteilt vermietet, sogenanntes Coliving und pro Zimmer werden 600 Euro verlangt, wirtschaftlich und rechtlich guenstiger fuer den Vermieter.
 
 Es bleibt abzuwarten, bis auch die Zimmervermietung im Jahre 2025 geregelt wird, dem LAU Mietgesetz und damit dem Mieterschutz unterstellt, dass dieser ebenso einen 5 jaehrigen Kuendigungsschutz hat, wenn es sein Erstwohnsitz ist. Desweiteren wird Barcelona mit Sicherheit die Miete in der Hoehe abregulieren.

Bei einem Immobilienkauf in Katalonien, vor allen in der Kuestenregion, ist zu beachten, dass die Plaene der Wasserschutzbehoerden geprueft werden und der Verkäufer im Kaufvertrag der Immobilie garantiert, dass die Immobilie nicht in einem risikobehafteten Ueberschwemmungsgebiet liegt.
 In Barcelona Stadt sind noch die Vorkaufsrechte der Stadt Barcelona gemaess dem Bebauungsplan zu beachten  und die Sondersteuer fuer leerstehenen Wohnraum.
 Die Sondersteuer fuer den Leerstand  von mehr als 2 Jahren, einer Immobilie in Katalonien, gemaess dem Gesetz 14/2015 gilt nur fuer juristische Personen und Vermieter mit mindestens 15 Wohnimmobilien.
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