Immobilienkredit gekündigt? Fachanwalt erklärt, wie Sie sich wehren können

  • 4 Minuten Lesezeit

Ihre Rechte als Verbraucher bei Kreditkündigungen
Nach deutschem Recht können Banken einen Immobilienkredit nicht ohne Weiteres kündigen. Es bedarf entweder eines erheblichen Zahlungsverzugs oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers. Auch die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, so Rechtsanwalt Kemal Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wann darf die Bank einen Immobilienkredit kündigen?

Nach § 490 BGB kann die Bank einen Kredit nur aus wichtigem Grund kündigen. Dies ist vor allem in folgenden Fällen möglich:

  1. Zahlungsverzug: Der Kreditnehmer ist mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, und der Rückstand beträgt mindestens 10 % (bei Darlehen mit einer Laufzeit über drei Jahre: 5 %) des Darlehensbetrags (§ 498 BGB).
  2. Vermögensverschlechterung: Es besteht eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Kreditnehmers, die die Rückzahlung des Kredits gefährdet (§ 490 Abs. 1 BGB).
  3. Vertragswidriges Verhalten: Beispielsweise bei einer Zweckentfremdung des Darlehens oder Verletzung anderer vertraglicher Pflichten.

Wie kann man sich gegen eine Kündigung wehren?

  1. Prüfung der Kündigungsgründe
    Die Kündigungsgründe sollten genau geprüft werden. Nicht jede Verzögerung oder Zahlungsschwierigkeit rechtfertigt eine Kündigung. Fehlerhafte Kündigungen können angegriffen werden.

  2. Widerruf des Darlehensvertrags prüfen
    Enthält der Kreditvertrag fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, kann der Vertrag auch Jahre später widerrufen werden. Ein erfolgreicher Widerruf könnte die Kündigung gegenstandslos machen.

  3. Berechnung der Forderung überprüfen
    Banken fordern oft Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn sie einen Kredit kündigen. Diese müssen korrekt und angemessen berechnet werden. Hier lohnt sich eine Überprüfung durch einen Fachanwalt.

  4. Berufung auf Treu und Glauben (§ 242 BGB)
    Die Bank darf nicht ohne nachvollziehbare Gründe kündigen oder den Darlehensnehmer plötzlich und unverhältnismäßig belasten. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben kann die Kündigung unwirksam machen.

  5. Nachverhandlungen oder Stundung
    Falls die Kündigung rechtmäßig sein sollte, kann man versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, z. B. durch Nachverhandlungen, Ratenstundungen oder eine Umstrukturierung des Kredits.

Ich biete Ihnen folgende Unterstützung an:

  1. Prüfung der Kündigungsgründe: Ich analysiere, ob die Bank zur Kündigung berechtigt war und ob die vertraglichen Regelungen eingehalten wurden.
  2. Widerrufsmöglichkeiten: Ich überprüfe Ihre Verträge auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. In solchen Fällen könnten Sie die Kündigung durch einen erfolgreichen Widerruf umgehen.
  3. Verhandlung und Einigung: In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Lösung möglich, etwa durch Nachverhandlungen oder Ratenstundungen.
  4. Gerichtliche Vertretung: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertrete ich Sie bundesweit vor Gericht.

Unrechtmäßige Kündigungen kosten Verbraucher oft viel Geld
Neben dem Verlust der Immobilie drohen Verbrauchern hohe Forderungen, etwa in Form von Vorfälligkeitsentschädigungen. Ich helfe Ihnen, unrechtmäßige Forderungen abzuwehren und Ihr Vermögen zu schützen.

Welche Vorteile bietet die Beauftragung eines Fachanwaltes für Bankrecht?

1. Zeitgewinn durch Verhandlungsspielraum

  • Aufschub von Zahlungsfristen: Verhandlungen mit der Bank können zu einer Verlängerung von Zahlungsfristen führen, was den Kunden in die Lage versetzt, notwendige Liquidität zu schaffen.
  • Strategische Planung: Der gewonnene Zeitrahmen ermöglicht eine detaillierte Vorbereitung auf Verhandlungen oder rechtliche Schritte.

2. Erhalt der Geschäftsbeziehung

  • Vertrauensaufbau: Durch die Einbeziehung eines Fachanwalts signalisiert der Kunde Professionalität und Verhandlungsbereitschaft, was die Bank zu einer vorsichtigeren und respektvolleren Kommunikation veranlasst.
  • Fortführung der Kreditlinie: In vielen Fällen kann die Fortführung oder zumindest ein moderater Abbau der Kreditlinie verhandelt werden.

3. Vermeidung von Eskalation

  • Schutz vor rechtlichen Konsequenzen: Ein strategisches Vorgehen kann verhindern, dass die Bank zu drastischen Maßnahmen wie SCHUFA-Einträgen oder sofortigen Kündigungen greift.
  • Ruhigere Kommunikation: Der Einsatz eines Anwalts fungiert als Puffer und entschärft die oft emotional aufgeladenen Gespräche zwischen Kunde und Bank.

4. Verhandlung auf Augenhöhe

  • Stärkung der Verhandlungsposition: Die Unterstützung eines Fachanwalts sorgt für eine Gleichstellung im Kräfteverhältnis zwischen Bank und Kunde.
  • Förderung langfristiger Lösungen: Verhandlungen auf Augenhöhe führen oft zu nachhaltigen Vereinbarungen, die beiden Seiten dienen.

5. Schutz vor Übervorteilung

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit: Ein Fachanwalt prüft, ob die Kündigung oder Forderungen der Bank rechtlich haltbar sind.
  • Schadensersatzansprüche: Bei unberechtigten Maßnahmen der Bank können Entschädigungen für den Kunden geltend gemacht werden.

6. Image- und Reputationsschutz

  • Vermeidung von SCHUFA-Einträgen: Ein Fachanwalt kann verhindern, dass unrechtmäßige Einträge in Wirtschaftsauskunfteien erfolgen, was die Kreditwürdigkeit des Kunden bewahrt.
  • Diskretion: Die professionelle Kommunikation minimiert das Risiko öffentlicher Konflikte.

7. Kostenminimierung

  • Reduktion von Gebühren: Eine juristisch fundierte Verhandlung kann dazu führen, dass Banken auf überhöhte Gebühren verzichten.
  • Vermeidung von Rechtsstreitkosten: Eine außergerichtliche Einigung ist häufig kostengünstiger und schneller.

8. Langfristige Stabilität

  • Zukunftssicherheit: Durch eine umfassende Beratung werden auch künftige Risiken minimiert, und die finanzielle Stabilität des Kunden wird gestärkt.
  • Optimierung der Bankbeziehung: Nach einer erfolgreichen Einigung ist die Bank oftmals geneigt, in der Zukunft zurückhaltender und kooperativer zu agiere

Kostenfreie Erstbewertung und bundesweite Beratung

Betroffene Unternehmer und Selbstständige können sich kostenfrei und unverbindlich über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Die Kanzlei Eser Law bietet neben persönlichen Terminen auch bundesweite telefonische und virtuelle Beratungsgespräche an.

Kontaktieren Sie uns jetzt:

Unsere Expertise steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien telefonischen Erstberatung und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.


Rechtsanwalt Kemal Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Foto(s): RA ESER

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema