Immobilienverkauf: Warum Vermieter Sie informieren müssen
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Was bedeutet ein Eigentümerwechsel für Mieter?
Wenn eine Immobilie verkauft wird, bleibt Ihr Mietvertrag grundsätzlich unverändert bestehen. Nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) tritt der neue Eigentümer in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein. Doch was passiert, wenn Ihr Vermieter Sie nicht über den Verkauf informiert?
Informationspflicht des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, Mieter über den Verkauf der Immobilie und die Kontaktdaten des neuen Eigentümers zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und § 555e Abs. 1 BGB. Ohne diese Information müssen Mieter nicht selbst im Grundbuch nachsehen, um den Eigentümerwechsel zu erkennen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 67 T 37/24) bestätigt dies.
Was passiert mit der Mietkaution?
Die Verantwortung für die Rückzahlung der Kaution geht automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 566a BGB). Wird die Kaution dennoch vom alten Vermieter verlangt, kann dieser verpflichtet werden, Prozesskosten zu tragen, wenn er den Verkauf verschwiegen hat.
Ihre Rechte sichern
Sollte der Vermieter seiner Informationspflicht nicht nachkommen, müssen Sie sich keine finanziellen Nachteile gefallen lassen. Das Landgericht Berlin entschied, dass Mieter sich auf die Mitteilungspflicht verlassen können und nicht für Informationsversäumnisse des Vermieters haften müssen.
Handeln Sie rechtzeitig!
Wenn Sie von einem Eigentümerwechsel betroffen sind, bewahren Sie Ihre Mietunterlagen gut auf und dokumentieren Sie alle Kommunikation mit dem Vermieter. Sollten Fragen oder Probleme auftreten, lohnt sich eine rechtliche Beratung.
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