Infinus AG: Insolvenz versetzt Anleger in Angst! Handlungsbedarf für betroffene Anleger! Wir informieren!

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Die zur Infinus-Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen Future Business KGaA (Fubus), Prosavus AG, MAS Finanz AG und MAS Vermögensverwaltungs GmbH haben beim Amtsgericht Dresden Insolvenzanträge gestellt. Das Amtsgericht hat gestern am Donnerstag (14.11.2013) für die Future Business KGaA (Fubus) und die Prosavus AG die vorläufige Insolvenz angeordnet.

Für die Future Business KGaA (Fubus) wurde Herr Rechtsanwalt Bruno Kübler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die Prosavus AG Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler.

Die Future Business KGaA (Fubus) wurde im Jahr 2000 gegründet. Anlegern wird die Möglichkeit gegeben, sich an dem Unternehmen durch den Erwerb von festverzinslichen Orderschuldverschreibungen und Genussrechten mit verschiedenen Laufzeiten zu beteiligen. Die Future Business KGaA (Fubus) selbst investiert die Anlegergelder in verschiedene Anlageprodukte. Hierzu gehören Lebens- und Rentenversicherungspolicen, Unternehmensbeteiligungen und Immobilien. Persönlich haftender Gesellschafter und Geschäftsführer ist Herr Jörg Biehl. Aufsichtsratsvorsitzender ist Herr Siegfried Bullin.

Die Prosavus AG wurde im Jahr 2006 gegründet und ist ebenfalls ein Emissionshaus. Anleger können sich in Form von vinkulierten Namens-Genussrechten an der Prosavus AG beteiligen. Die Prosavus AG befasst sich insbesondere mit dem Handel von Lebens- und Rentenversicherungspolicen, Investitionen in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Vorstand ist auch hier Herr Jörg Biehl. Aufsichtsratsvorsitzender ist wiederum Herr Siegfried Bullin

Die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut wurde im Jahr 2002 gegründet und vermittelt in ihrer Funktion als Wertpapierhandelshaus die o. g. Anlageprodukte mithilfe von vielen Vertriebspartnern. Vorstandsmitglieder sind Herr Jens Pardeike und Herr Sven Sonntag. Auch hier ist Herr Siegfried Bullin Aufsichtsratsvorsitzender.

Am 12.11.2013 haben rund 400 Beamte um die dreißig Objekte der Unternehmensgruppe der Infinus AG in Deutschland und in Österreich durchsucht. Hintergrund für die Durchsuchung ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs zu Lasten der Anleger.

Es ist zu erwarten, dass die Insolvenzen der Emissionshäuser für betroffene Anleger zu erheblichen und gravierenden Auswirkungen führen. Es ist zu befürchten, dass die Anleger im Rahmen der Insolvenz nur geringe Aussichten haben, ihre Anlage auch nur teilweise zu retten. Es besteht vielmehr die greifbare Gefahr des Totalverlusts der Anlegergelder. Es ist nämlich völlig ungewiss, welches Kapital noch vorhanden ist. Es sollen rund 25.000 Anleger betroffen sein, wobei von einem Anlagevolumen in Höhe von ca. 400 Mio. EUR gesprochen wird.

Anleger sollten jetzt schnell Schritte zur Sicherung möglicher Ansprüche einleiten und sich von einem versierten Rechtsanwalt im Kapitalmarktrecht beraten lassen, da hohe Verluste zu befürchten sind.

Zum einen sollten jetzt die Rechte in der Insolvenz gesichert werden. Wichtig ist hier, dass die Interessen der Anleger im Insolvenzverfahren gebündelt werden. Hierzu haben wir die Interessengemeinschaft „Infinus AG-Geschädigte" ins Leben gerufen, um besorgten Anlegern wichtige Informationen an die Hand zu geben und deren Interessen zu bündeln. Besorgte Anleger können der Interessengemeinschaft beitreten.

Der Beitritt zur Interessengemeinschaft ist kostenlos. Nutzen Sie zum Beitritt unser Kontaktformular oder senden Sie uns einfach eine E-Mail (woehrle@ws-anwaelte.de).

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick informiert Sie über das mögliche weitere Vorgehen und Ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach unter der Nummer 0671/2983260 an. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Nutzen Sie auch unser Kontaktformular und unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht.

Wir stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne.

Rechtsanwälte Wöhrle & Schick

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