Influencerin Cathy Hummels gewinnt vor Gericht!

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Cathy Hummels stand vor Gericht, weil ihr, so wie vielen anderen Influencern, eine nicht ausreichende Kennzeichnung ihrer Posts als Werbung vorgeworfen wurde. Doch die Richterin am Landgericht München I (Az. 4 HK O 14312/18) sah in den Posts keine Verletzung des Wettbewerbsrechts.

Worum ging es bei Cathy Hummels?

Die Entscheidung fiel gestern Vormittag. Cathy Hummels kann aufatmen. Zumindest vorerst, da das Urteil nicht rechtskräftig ist. Aber zumindest die Richterin Monika Rhein sieht in den Posts der Influencerin keine Schleichwerbung.

Rechtsanwalt Guido Kluck fasst zusammen: „Geklagt hat der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW). Er behauptete, dass es sich bei den 15 Posts um Werbung handelt, die nicht gekennzeichnet wurde. Cathy Hummels hingegen bestreitet dies und meint, in all diesen Fällen keine Geschenke oder Bezahlung für die Posts bekommen zu haben. Es handle sich daher auch nicht um Werbung. Und genauso sieht es auch die zuständige Richterin. Die Leser der Posts wissen, dass es sich bei der Seite um einen kommerziellen Instagram-Account handle. Das ergibt sich schon daraus, dass niemand 485.000 Freunde hat. Daher erfüllt Cathy Hummels nicht den Tatbestand der unlauteren Werbung.“

Über diese Entscheidung ist die Influencerin natürlich sehr erleichtert. Bei Instagram spricht sie sich nach der Urteilsverkündung für gleiche Rechte für Influencer wie bei Print- und Fernsehmedien aus. Sie fordert, dass Influencer nicht länger als Grippevirus (Achtung, Wortspiel: Influenza) angesehen werden.

Was sagen andere Gerichte?

Vor Gericht geht es immer wieder um die nicht erfolgte oder unzureichende Kennzeichnung von Instagram-Posts. Und oft entscheiden die Richter zulasten der Influencer. Wir berichteten dieses Jahr bereits über die Entscheidungen vom KG Berlin (Vreni Frost) vom LG Karlsruhe (Pamela Reif) und AG Koblenz (Vanessa Blumenthal). Die Entscheidungen der Gerichte zeichnen eine Tendenz ab: Was Werbung ist, sollte als solche gekennzeichnet werden. Private Posts hingegen, auf denen zufällig ein Markenprodukt zu sehen ist, nicht.

Bei Fragen zum Wettbewerbsrecht können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/update-influencerin-gewinnt-vor-gericht


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