Rechte bei Hochwasserschäden – welche Rechte gibt es?

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Das Aufräumen ist noch in vollem Gange. Die juristische Aufarbeitung hat aber längst begonnen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Betroffene fragen sich, wer für die Schäden aufkommt. Informationen hierüber und alle Aspekte rund um das Hochwasser gibt es jetzt kompakt aus einer Hand. 

Es sind verschiedenste juristische Aspekte betroffen, die ein solches Ereignis wie die Hochwasserkatastrophe in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auslöst. Um einen ersten Einstieg in die betroffenen Aspekte zu geben und die betroffenen Bürger(innen) über aktuelle Entwicklungen auf dem laufenden zu halten, gibt es nun eine Seite, die über alle diese Aspekte informiert. Worum geht es dabei?

Ansprüche gegen Versicherungen

Wie geht man mit Versicherungen um?

Versicherungen sind die ersten Ansprechpartner nach einem solchen Ereignis. Doch in vielen von uns betreuten Fällen ist die Ernüchterung groß, denn die Versicherung verweigert die Zahlung. Das betrifft sowohl Private als auch Unternehmer. Aber das ist kein Grund aufzugeben, denn es gilt dann folgende Fragen zu klären:

  • Welche Versicherungen greifen überhaupt grundsätzlich?

Grundsätzlich greifen Wohngebäude- Hausrat-, Betriebsgebäude-, Betriebsinventar- und gegebenenfalls eine Betriebsunterbrechungs- und eine Maschinenversicherung. 

  • Sind Flutkatastrophen über den konkreten Vertrag versichert?

Es müssen grundsätzlich zunächst Elementarschäden versichert sein. Das ist nicht automatisch der Fall. Wenn diese Schäden mit versichert sind, kommt es darauf an, dass der Wortlaut der Bedingungen auch das Flutereignis mit umfasst. 

  • Erfolgt eine Ablehnung zu Recht?

Manche Versicherungen lehnen eine Haftung zunächst ab. Dies kann daran liegen, dass z.B. das Risiko angeblich nicht versichert ist oder selbst wenn es versichert ist, reine Flutschäden nicht abgedeckt werden. Auch wird vielfach die Schadenshöhe bezweifelt. Ob diese Ablehnung zu Recht erfolgt, muss anhand des Einzelfalles konkret geprüft werden. 

  • Welche anderen Möglichkeiten gibt es, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt?

Auch wenn das Risiko nicht konkret abgedeckt ist, muss das noch nicht das Ende bedeuten. Dann nämlich muss hinterfragt werden, ob der Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler auf das konkrete Risiko überhaupt hingewiesen hat. Hierzu ist er verpflichtet. Hat er dies nicht getan, ergeben sich daraus Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsvermittler und das Versicherungsunternehmen. 

Ansprüche von Helfern und andere Entschädigungen

Welche Ansprüche gibt es? 

Es ist gut, wenn viele Menschen mit anpacken und helfen. Ohne die Helfer wäre vieles so schnell sicher nicht möglich gewesen. Aber auch diese Helfer haben Rechte. Gleiches gilt für Betroffene, deren Eigentum z.B. durch Sicherstellungen und Beschlagnahmen beeinträchtigt wurden. Für diesen Aspekt sind folgende Fragen von Interesse:

  • Welche Rechte habe ich als Helfer?

Es gibt Aufwendungsersatzansprüche nach den Grundsätzen der öffentlich rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Danach können auch private Helfer unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen. 

  • Wann habe ich als Helfer einen Anspruch auf Entschädigung?

Grundsätzlich gibt es solche Ansprüche nur, wenn der Helfer anstelle der Behörde tätig geworden ist. Das setzt aber voraus, dass es im konkreten Fall keine andere Möglichkeit der Unterstützung gab, die zuständigen Behörden vor Ort also konkret gar nicht helfen konnten, weil sie eben z.B. nicht zum Einsatzort gelangt sind. 

  • Wie sieht es mit Verdienstausfall aus?

Grundsätzlich werden davon auch - so die übrigen Voraussetzungen vorliegen - auch Verdienstausfälle erfasst. 

  • Wer ersetzt das Material, welches zur Hilfe eingesetzt wurde?

Wenn bei der Hilfe Maschinen und Material eingesetzt wurde, welches zur Unterstützung unerlässlich war, dann können auch diese Aufwendungen und Beschädigungen ersetzt werden. 

  • Welche Rechte haben Grundstückseigentümer und sonstige Verpflichtete?

Wenn im Rahmen der Fluthilfe und der Beseitigung von Schäden Gegenstände und/oder Grundstücke beschlagnahmt werden (in der Regel über sogenannte Duldungsverfügungen), dann regeln die jeweiligen Landesvorschriften auch entsprechende Entschädigungsansprüche. Der Hintergrund ist, dass hier sog. Nichtstörer in Anspruch genommen werden und eine solche Inanspruchnahme mit Beeinträchtigung des Eigentums ausgleichspflichtig ist. 

Ansprüche gegen die Behörden

Haften Behörden für den Schaden? 

Menschen machen Fehler – das ist leider so. Ob Fehler hier gemacht wurden, ist noch nicht geklärt. Wenn Fehler aber dazu führen, dass neben erheblichen Sachschäden auch Menschenleben zu beklagen sind, muss die Frage nach einer Verantwortung gestellt werden. Das ist das Wesen unseres Rechtssystems. Wenn der Staat in Form der handelnden Behörden einen Fehler macht, dann muss auch er Schadensersatz leisten. Ob und in welchem Umfang dies zu geschehen hat, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Eine pauschale Aussage ist dazu nicht möglich. Hier geht es in erster Linie um die Klärung folgender Fragen:

  • War ein solches Schadensereignis vermeidbar und haben die Behörden ausreichend gehandelt? 

Das zu untersuchen ist nun Aufgabe der zuständigen Behörden. Hierzu gehören auch die Staatsanwaltschaften. Wenn sich jedoch die bisherigen Informationen als zutreffend herausstellen, wonach mehrfach vergeblich von übergeordneten Stellen und auch von unteren Stellen (Bürgermeistern vor Ort) vor dem Katastrophenfall gewarnt wurde und trotzdem nichts geschehen ist, muss die Frage nach der Verantwortlichkeit gestellt werden. 

  • Was sagt die Rechtsprechung zu solchen Fällen?

Die Rechtsprechung ist Fällen von verspäteten und unterlassenen Warnungen eindeutig. Diese lösen einen Amtshaftungsanspruch gegen die Behörde aus, der der Katastrophenschutz obliegt - z.B. der Landkreis. Dabei handelt es sich im Ansprüche, die vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden können. 

  • Welche Schäden können in einem solchen Fall geltend gemacht werden?

Es können natürlich nur die Schäden geltend gemacht werden, die im Falle einer rechtzeitigen Warnung vermeidbar gewesen wären. Dazu gehören transportable Gegenstände, die weggeräumt hätten werden können und auch Fahrzeuge, die man in höheren Gebieten hätte abstellen können. Auch die Frage nach der Vermeidbarkeit von Opfern wird hier zu stellen sein. 

Was kann ein Anwalt für von der Flut Betroffene tun?

Der Anwalt kann Hilfe und Unterstützung sowie Informationen geben zum Thema Schadensersatz, Versicherungen und Ansprechpartner. Über den Gang des Vorverfahrens zum Ermittlungsverfahrens bleiben Sie ebenfalls auf dem Laufenden. Unter der Seite

www.fluthilfe-schaden.de

haben wir weitere Informationen zusammengestellt. Gern können Sie sich über die Kontaktmöglichkeit unten an uns wenden oder sie Schreiben uns eine E-Mail unter

info@fluthilfe-schaden.de

Die individuelle Beratung ist als Erstberatung kostenlos, aber in keinem Fall umsonst.



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