ING-DiBa AG – Darlehen und Immobilienkredite noch bis zum 21.06.2016 widerrufen

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ING-DiBa AG – Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Oft enthalten ältere, von der ING-DiBa AG und anderen Banken verwendete Widerrufsbelehrungen den Zusatz, dass der Widerruf als nicht erfolgt gilt, wenn der Darlehensnehmer das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen nach Erklärung des Widerrufes oder nach Auszahlung des Darlehens zurückbezahlt.

Aufgrund einer damals geltenden gesetzlichen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch konnte ein solcher Zusatz zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Allerdings liegt in keinem der uns bekannten Fälle eine solche Vereinbarung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vor. Die ING-DiBa AG hat diesen Zusatz ohne entsprechende Vereinbarung mit den Darlehensnehmern einfach in die Widerrufsbelehrung aufgenommen.

Benachteiligung zulasten der Darlehensnehmer

Der Darlehensnehmer, der in seiner Widerrufsbelehrung eine solche Formulierung findet, kann aufatmen, denn sein Widerrufsrecht besteht nach wie vor. Denn aus der Widerrufsbelehrung konnte und musste kein Darlehensnehmer entnehmen, dass er durch deren Unterzeichnung einer ihm ungünstigen Regelung über den Wegfall des Widerrufsrechts bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung zustimmt und diese nur aufgrund seiner Unterschrift gilt. Im Übrigen ist die oben genannte Regelung generell geeignet den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechtes abzuhalten, sodass sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Falsche Aufklärung über den Beginn der Widerrufsfrist

Ferner findet sich in den uns vorliegenden Fällen findet in Widerrufsbelehrungen die Formulierung „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-Diba AG.“. Diese Formulierung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil sie den Darlehensnehmer über den Beginn der Widerrufsfrist im Unklaren lässt.

Klare Position des Bundesgerichtshofes

Der Bundesgerichthof hat im Jahr 2009 entschieden, dass ein verständiger Kunde den Beginn der Widerrufsfrist bei einer solchen Belehrung nicht ermitteln kann, denn es entzieht sich seiner Kenntnis, wann der unterschriebene Vertrag bei der Bank eingeht, er kennt die internen Abläufe der Darlehensgeberin nicht.

Widerruf nur noch bis zum 21.06.2016 möglich

Durch eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung die Ausübung des Widerrufes in Altfällen, Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010, beschränkt. Sie können den Widerruf nur noch bis zum 21.06.2016 erklären und sich die Vorteile aus diesem sichern. Nutzen Sie den lukrativen Widerrufsjoker bei Darlehen und Krediten auch bei schon abgewickelten Darlehen bevor es zu spät ist. Denn neben der Umschuldung (zinsgünstigen gegen zinsteuren Kredit) kommt auch die Rückerstattung erheblicher Vorfälligkeitsentschädigungen und Zinsbeträgen bei schon abgerechneten Altkrediten in Betracht.

Gern beraten wir Sie hierzu und prüfen Ihre Widerrufsbelehrungen kostenfrei:

Justus Rechtsanwälte


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