ING DiBa: Alte Immobiliendarlehensverträge jetzt ablösen und attraktiv umschulden.
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Mit Werdermann | von Rüden Rechtsanwälten jetzt Verträge widerrufen.
Tausende fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen in ganz Deutschland
Kreditinstitute wie die ING DiBa sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Darlehensnehmer bei Abschluss eine Immobiliendarlehensvertrages umfassend über ihre Widerrufsrechte zu informieren. Der Gesetzgeber hatte den Rechtsabteilungen der Banken ein Muster zur Erstellung der Belehrungstexte an die Hand gegeben. Die Anlage II zur sogenannten BGB-Informations-Verordnung. Verbindlich waren diese Vorgaben nicht, indes gibt es bestimmte Grundgedanken hinsichtlich Deutlichkeit und Verständlichkeit von Belehrungsformularen. Bei grundlegenden Verstößen können Widerrufsbelehrungen ungültig sein, das Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht dann fort. Der BGH hat bereits mehrfach entsprechende Belehrungen für ungültig erklärt. Schätzungsweise 80 % der im Bundesgebiet existierenden Belehrungsformulare zu Immobiliendarlehensverträgen enthalten Fehler und können damit im Zweifel ungültig sein.
Darlehensnehmer haben damit in Zeiten niedriger Zinsen an den Geldmärkten die Möglichkeit, ihr Vertragsverhältnis ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu verlassen. Ein Beschluss des BGH vom 22. September bringt zudem Klarheit für die Rückabwicklung der Darlehen und macht sie noch attraktiver: Ein neuer Berechnungsansatz führt im Widerrufsfall zu wesentlich geringeren Restzinszahlungen durch den Verbraucher. Wer also sein Darlehen erfolgreich widerruft, kann aktuell tausende Euro sparen!
Verträge möglicherweise nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar
Indessen droht ein Ende der bereits als „Widerrufsjoker” bezeichneten Glücksgriffs für zahlreiche Darlehensnehmer schon im kommenden Jahr: Ein Vorschlag des Bundesrates wird bei seiner Umsetzung zu einer gravierenden Einschränkung des nach bisheriger Rechtslage unbegrenzt auszuübenden Widerrufsrechts führen. Eine Vielzahl von Verträgen wäre nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar. Darlehensnehmer müssen sich also möglicherweise beeilen.
Auch Widerrufsformulare der ING DiBa aus 2008 können fehlerhaft sein
Auch die ING DiBa verwendet in ihren Belehrungsformularen aus dem September und Oktober 2008 Formulierungen die fehlerhaft sein könnten. Gleichzeitig ist es sehr wahrscheinlich, dass entsprechende Formulierungen auch in Formularen der Bank aus anderen Jahrgängen bzw. Monaten verwendet wurden. Darlehensnehmer sind an dieser Stelle dazu aufgerufen, ihre Verträge selbst einmal auf entsprechende Fehler zu überprüfen. So lassen sich erste Anhaltspunkte für eine Widerrufbarkeit von Verträgen ermitteln.
ING DiBa informiert nicht korrekt über Beginn der Widerrufsfrist
In den Formularen der ING DiBa heißt es zum Beginn der Widerrufsfrist: „Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING DiBa AG”. Der Darlehensnehmer kann indes nicht wissen, wann der Vertrag tatsächlich bei der Bank eingeht. Insofern kann ihm nur anhand der fraglichen Formulierung kaum deutlich werden, wann die Frist genau beginnt. Selbst wenn er wollte, wird ihm die Ermittlung des Eingangs des Vertrags bei der ING DiBa kaum möglich sein. Darüber hinaus ist es nicht seine Aufgabe, den Fristbeginn selbstständig zu ermitteln. Die ING DiBa ist als Kreditgeberin verpflichtet, unmissverständlich über den Fristbeginn aufzuklären. Dem kann die vorliegende Formulierung kaum genügen.
Einseitige Fristsetzung zur Erstattung von Leistungen im Rückgewährschuldverhältnis
Weiterhin weist die ING DiBa in ihren Formularen lediglich auf die Pflicht des Kunden innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach einem Widerruf alle erhaltenen Zahlungen, namentlich die Darlehenssumme, zurückzuzahlen. Auch die Bank selbst hat dem Kunden alle von diesem geleisteten Zahlungen binnen derselben Frist zurückzugewähren. Ein Hinweis darauf findet sich in den Formularen der ING DiBa nicht. Ein solcher Hinweis wäre aber für die umfassende Belehrung des Kunden unentbehrlich gewesen.
Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – überlassen Sie Ihren Widerruf unseren Experten
Bei Werdermann | von Rüden blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts zurück. Darlehensnehmer die einen Widerruf erwägen, sollten zeitnah die von uns angebotene kostenlose Vorprüfung ihrer Vertragsunterlagen in Anspruch nehmen. Auf Grundlage dieser Prüfung werden wir Ihre individuellen Erfolgschancen im Rahmen eines Widerrufs bestimmen können. Der Vorlauf eines erfolgreichen Widerrufs ist lang, eine umfassende Auswertung der jeweiligen Unterlagen und eine sinnvolle, rechtlich fundierte Begründung der Erklärungen sind unerlässlich.
Wir sind indes sehr zuversichtlich für Sie einen Weg aus Ihrem unattraktiven Alt-Vertrag finden zu können!
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.
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