INKA Beteiligungsverwaltung GmbH - werden Anleihegläubiger im Stich gelassen?

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Bereits im August 2022 wendete sich die Emittentin an die Anleihegläubiger der Gesellschaft. Der Geschäftsführer erklärte, dass die „Chancen zur Realisierung des Sanierungskonzepts erneut erheblich gesunken“ seien. Auch das Eigenkapital der Gesellschaft sei – so die Geschäftsführung – gesunken. Gleichzeitig wurden die Anleihegläubiger auf das Verkaufsangebot der Hypo Hessen-Nassauische Vermögensverwaltung GmbH hingewiesen.

I. Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig

Die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH hat die Anleihegläubiger im Zeitraum vom 07.11.2022 bis zum 10.11.2022 zur Abstimmung ohne Versammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz (§ 18 SchVG) aufgefordert.

Die Anleihegläubiger sollten einer weiteren Restrukturierungsmaßnahme zustimmen, die eine erneute Reduktion des Rückzahlungsbetrages sowie eine ratierliche Rückzahlung bis zum 31.10.2032 vorsah. Diese Abstimmung ohne Versammlung war jedoch nicht beschlussfähig, sodass die von der Emittentin gewünschten Maßnahmen nicht umgesetzt wurden. Eine weitere Versammlung hat der Abstimmungsleiter jedoch nicht einberufen. Grundsätzlich sieht das Schuldverschreibungsgesetz eine weitere Einberufungsmöglichkeit durch den Abstimmungsleiter vor; die dahingehende Entscheidung liegt im Ermessen des Abstimmungsleiters.

Das inzwischen veröffentlichte notarielle Protokoll der Abstimmung ohne Versammlung ist am 14.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

II. Unterbliebene Rückzahlung an die Anleihegläubiger

Am 21.12.2020 stimmten die Anleihegläubiger sowohl einer Reduktion des Rückzahlungsbetrages als auch der ratierlichen Rückführung der Schuldverschreibung zu. Die erste Rate wäre am 31.10.2022 fällig gewesen. Zahlreiche Anleihegläubiger haben sich zwischenzeitlich an uns gewendet und bestätigt, dass eine Zahlung durch die Emittentin nicht erfolgte.

Die Emittentin hat sich hierzu nicht erklärt, sodass über den Grund der unterbliebenen Zahlung nur spekuliert werden kann.

III. Weiteres Vorgehen

Derzeit bündeln wir die Interessen der Anleihegläubiger und beabsichtigen die Geschäftsführung der Emittentin aufzufordern, eine Anleihegläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz mit dem Ziel der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters einzuberufen.

Derzeit ist die wirtschaftliche Situation sowie die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft ungewiss. Dies ist auch der Grund, weshalb sich zahlreiche Anleihegläubiger mit der Bitte um Unterstützung an uns gewendet haben. Mithilfe der Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters, für dieses Amt stehen wir ebenso wie für die Bündelung der Interessen der Anleihegläubiger zur Verfügung, ist es den Anleihegläubigern möglich mit starker Stimme gegenüber der Emittentin aufzutreten, damit diese ihr „Geschäftsmodell“ näher erläutert und ebenso Einblick in die Zahlen gewährt.

IV. Interessenbündelung

Anlegerinnen und Anleger der INKA Beteiligungsverwaltung GmbH Anleihe können sich gerne (kostenlos) an uns wenden und ihre Interessen bündeln. Auch stehen wir für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

V. Zur Person

Seit über vierzehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Mehrfach wurden wir zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Darüber hinaus habe ich vermehrt Fachvorträge zum Schuldverschreibungsgesetz, den Rechten der Anleihegläubigern sowie der Durchsetzung von deren Rechte gehalten und publiziere fortwährend zu diesen Themen u. a. in Fachzeitschriften.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom Handelsblatt mit den Qualitätssiegeln „Deutschlands Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ und „Deutschlands Beste Anwälte im Bank- und Finanzrecht“ sowie vom FOCUS als TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de 



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