Inkasso-Schreiben der Kanzlei JUSLEGAL Rechtsanwalt Dr. Scheffler für JP Trading Enterprises UG

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Uns liegen einige Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei JUSLEGAL vor. In diesen Schreiben werden von Rechtsanwalt Dr. Scheffler vermeintliche Forderungen der JP Trading Enterprises UG anwaltlich angemahnt. Insoweit werden auch aufgrund eines vermeintlichen Verzugsschadens Anwaltsgebühren gefordert.

Was ist Hintergrund dieser Forderungen und was sollten Sie nun tun? Wir geben Antworten!

Hintergrund:

Den uns vorliegenden Schreiben liegen vermeintlich offene Forderungen, welche sich aus dem Kauf von Software auf der Plattform Amazon ergeben, zugrunde.

So sollen von den betroffenen Käufern im Juli 2018 auf der Plattform Amazon Software-Lizenzen von der JP Trading Enterprises UG gekauft worden sein. Hierbei wird nun von der Kanzlei JUSLEGAL vorgetragen, dass der jeweilige Kaufpreis bislang trotz Zahlungsaufforderung der JP Trading Enterprises UG nicht gezahlt worden sei.

Dies überrascht auch uns, denn bei der Plattform Amazon ist es eigentlich üblich, dass Amazon unmittelbar nach dem Kauf den Kaufpreis vom Käufer einzieht bzw. die Forderungsbeitreibung entsprechend übernimmt. Die jeweiligen Verkäufer haben also zunächst nichts mit der Geltendmachung dieser Forderungen zu tun.

Auch in den uns vorliegenden Fällen scheint dies zunächst so gelaufen zu sein. Allerdings wurde anscheinend (bzw. in einigen Fällen angeblich!) der Kaufpreis von Amazon im April 2019 den Käufern wieder erstattet worden.

Die Kanzlei JUSLEGAL fordert nun von betroffenen Käufern die Zahlung des Kaufpreises. In einigen Fällen werden nun vermeintliche Differenzbeträge geltend gemacht. Zudem werden von der Kanzlei JUSLEGAL zusätzliche – nicht unerhebliche – Inkasso-Gebühren geltend gemacht.

Dies erscheint uns in vielen Fällen als fraglich bzw. unberechtigt.

Dem ersten Überblick nach sollte jede Forderung hinsichtlich der Höhe und dem Grunde nach geprüft werden. Keinesfalls sollte das Aufforderungsschreiben ungeprüft abgelegt werden, denn dann riskieren Sie, dass die Kanzlei JUSLEGAL einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie erlässt und weitere, nicht unerhebliche Kosten auf Sie zu kommen. Achten Sie auch auf die Ihnen gesetzten Fristen! Natürlich sollten Sie ebenso wenig die geforderte Summe ungeprüft zahlen.

Sie haben Fragen zum möglichen Vorgehen oder möchten wissen, wie Sie sich wehren können?

Dann nutzen Sie unser Angebot der unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung.

Schicken Sie uns hierzu gerne das Aufforderungsschreiben der Gegenseite per E-Mail oder Fax. Wir werden Sie dann über mögliches Vorgehen unverbindlich informieren.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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