Abmahnung v. Kanzlei JusDirekt (Dr. Hauke Scheffler) für die OS Trading Company UG

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei JusDirekt bzw. von Dr. Hauke Scheffler vor, der hier für die OS Trading Company UG aus Albstadt wettbewerbswidriges Verhalten rügt.

Konkret richtet sich der Vorwurf auf das Fehlen eines ausführbaren Links auf die s.g. OS-Plattform sowie die Art und Weise der Bewerbung des Verkaufs von Produktschlüsseln für Software.

Gem. der EU-Verordnung 524/2013 haben Online-Händler die Pflicht, Informationen über die Online-Schlichtungsplattform bereitzustellen und insbes. einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link zur Verfügung zu stellen. Dass dieser Link ausführbar zu sein hat, ist bereits des Öfteren entschieden worden (vgl. bspw. OLG Hamm, Beschl. V. 03.08.2017, 4 U 50/17). Begründet wird dies mit dem allgemeinen Sprachgebrauch und Verständnis eines „Links“ mit Art 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung, die gerade nicht davon spreche, dass der Unternehmer die Internetadresse lediglich „mitteilen“ müsse, und mit der englischen Version der Verordnung, die von einem „electronic link“ spricht.

Letztlich ist jedem Online-Händler dringend anzuraten, den fraglichen Link in ausführbarer Form und leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.

Weiter bewarb der Online-Händler den Verkauf des Produktschlüssels mit der Bebilderung der originalen Verpackung des Herstellers, die zusammen mit der Art der Produktbeschreibung nach Ansicht Dr. Schefflers geeignet sei, den Verkehr irrezuführen. Die Frage, ob die Art und Weise der Bewerbung irreführend ist oder nicht, ist Tatfrage und daher hier nicht zu verallgemeinern. Grundsätzlich sollten derartige Behauptungen durch einen versierten Anwalt überprüft werden, bevor eine Unterwerfung auch nur erwogen wird.

Dr. Hauke Scheffler fordert für die OS Trading Company UG die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens sowie die Erstattung seiner Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 EUR (entspr. 1.358,86 EUR brutto).

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