Insolvente Golfino AG: Gläubigerversammlung mit Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 24.03.2020

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Das Insolvenzverfahren der Golfino AG nimmt Fahrt auf. Am 24.03.2020 findet eine erste Gläubigerversammlung am Amtsgericht Reinbek in der Nähe von Hamburg statt. Wohl einziger, aber sehr wichtiger Inhalt dieser Gläubigerversammlung wird es sein, dass die Anleihegläubiger der Golfino AG dort einen gemeinsamen Vertreter wählen. Dieser gemeinsame Vertreter wird dann fortan im Insolvenzverfahren die Interessen der Anleihegläubiger vertreten und darauf achten, dass es hier nicht zu einer Benachteiligung kommt.

Das Amt des gemeinsamen Vertreters ist sinnvoll, weil die meisten Anleihegläubiger rechtlich in der gleichen Situation sind, was ihre Lage und ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren angeht. Es macht also absolut Sinn, die Interessen hier zu bündeln. Das Amt des gemeinsamen Vertreters ist für die Anleihegläubiger zunächst kostenlos. Es ist anerkannt, dass der gemeinsame Vertreter ohne Weiteres zunächst keinen Vergütungsanspruch aus der Insolvenzmasse und auch keinen direkten Vergütungsanspruch gegenüber den Anleihegläubigern hat.

Möglich ist, dass der gemeinsame Vertreter aus einer Quote, die am Ende des Insolvenzverfahrens herauskommt, vergütet wird.

Für die Anleger der Golfino AG ist es sehr sinnvoll, sich von einem gemeinsamen Vertreter in diesem Verfahren repräsentieren zu lassen. So werden die Interessen dieser Gläubigergruppe sinnvoll gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten.

Die Kanzlei Bergdolt wird die Gläubigerversammlung am 24.03.2020 besuchen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass das Amt des gemeinsamen Vertreters mit einer Person besetzt wird, die hierfür kompetent ist und Ihre Anliegen gut vertreten wird. Sollten Sie Interesse an einer Vertretung in der Gläubigerversammlung oder auch im Insolvenzverfahren der Golfino AG haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.


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