Insolvenz der KTG Agrar SE – was Betroffene nun tun können

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Lange Jahre lang war die KTG Agrar SE der Pionier und Liebling des Mini-Bondmarkts. Fast eine halbe Milliarde Euro hat KTG-Chef Siegfried Hofreiter über Mittelstandsanleihen für sein Unternehmen und die Tochterfirma KTG Energie aufgenommen. Im Sommer 2016 jedoch konnten die Zinsen einer Jumbo-Anleihe nicht pünktlich zurückbezahlt werden.

Nun hat die KTG Agrar SE mit Datum vom 04.07.2016 beim zuständigen Amtsgericht Hamburg (Az. 67g IN 266/16) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Herr RA Stefan Denkhaus, Hamburg, bestellt. Dieser wurde vom Gericht beauftragt zu prüfen, ob ein maßgeblicher Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Dabei hat die KTG Agrar SE ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt und plant eine nachhaltige Restrukturierung der Unternehmensgruppe. Ob dies gelingen kann, wird sich im Laufe der nächsten Monate zeigen. Immerhin werden in 2017 nochmals Anleihen von nominal ca. 250 Millionen Euro fällig, im Jahr 2019 weitere nominal ca. 90 Millionen Euro. Sicherlich werden die Anleihegläubiger hier ihren Beitrag in Form von Zinsverzicht und Laufzeitverlängerungen leisten müssen. Ob das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verloren ist lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht sagen.

Dennoch besteht Anlass zu größter Sorge. Die Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollte für die Anleihegläubiger nunmehr Anlass genug sein, Ihr Engagement bei der KTG Agrar SE einer detaillierten juristischen Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu unterziehen. Dies betrifft neben der Frage der Kündigung der Anleihe auch Schadensersatzansprüche gegen beteiligte Personen und/oder Unternehmen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Aufgrund der Beteiligung der KKWV-Anwaltskanzlei an großen Insolvenzverfahren (u.a. Future Business KGaA., Infinus AG, Prokon, Marketing Terminal GmbH) verfügen wir hier über die notwendige fachliche Expertise. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Schuldverschreibungen. Beim Insolvenzverfahren der Future Business KG ist die Kanzlei gemeinsamer Vertreter mehrerer hundert Anleihegläubiger. Zuständig in der Kanzlei ist hierfür Herr RA Rainer J. Kositzki (Kontakt per E-Mail oder Telefon).

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus vertreten wir Anleger auch in entsprechenden Insolvenzverfahren (Prokon, Infinius AG, Future Business KGaA.)



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