Project Immobilien -Gruppe (PI) Insolvenz und rechtliche Handlungsmöglichkeiten, Fachanwalt informiert

  • 3 Minuten Lesezeit

Eser Rechtsanwälte berichteten bereits in der letzte Woche ausführlich darüber, dass bereits 5 Gesellschaften der Project Immobilien -Gruppe (PI) Insolvenz angemeldet haben.

Wir vertreten mittlerweile bundesweit zahlreiche Kunden der Project Immobilien und bündeln die Interessen der geschädigten Käufer von Eigentumswohnungen und Anlegern. 

Hierbei verfolgen wir zunächst das Ziel, den eingetretenen Schaden zu begrenzen.

In den Fällen, wo es bereits jetzt sinnvoll und möglich ist, bezwecken wir sogar eine komplette Rückabwicklung des Investments.

Bei rechtsschutzversicherten Mandanten versuchen wir eine komplette Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erreichen.

Bundesweit fragen nämlich besorgte Käufer von Eigentumswohnungen und Investoren nach der aktuellen Rechtslage und nach rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Die allermeisten Anrufer wünschen sich eine komplette Rückabwicklung.

Vor allem stellt sich für die Anrufer die Frage, ob sie in diesem Stadium bereits einen Fachanwalt hinzuziehen und beauftragen sollen.

Die Anrufer sind entweder direkt von den Insolvenzen der nachfolgenden Immobiliengesellschaften der Immobiliensparte der Project-Gruppe betroffen

    Project Immobilien Management GmbH (PMG) - AG Nürnberg IN 977/23
    Project Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (PWG) - AG Nürnberg IN 978/23
    Project Immobilien Projektentwicklungs GmbH (PEG) - AG Nürnberg IN 999/23
    Project Real Estate AG (PRE)
    Project Vermittlungs GmbH (PVG)

 oder sind als Geldgeber und Investoren an den FOnds der Gruppe beteiligt. 

Die Kapitalgeber treibt die Sorge eines drohenden Totalverlustes um.

Hierzu berichtete bereits der Handelsblatt am 23. August 2023 über den Umstand, dass  nachfolgende Fonds aus dem Geflecht der bayerischen Unternehmensgruppe Projekt Immobilien (PI) bis auf weiteres die Auszahlungen an gewinnunabhängigen Entnahmen an die Anleger gestoppt haben.

Es handelt sich hier insoweit um diese Fonds:

    Project Fonds Strategie 1
    Project Fonds Strategie 2
    Project Fonds Strategie 4
    Project Fonds Strategie 5
    Project Fonds Strategie 6
    Project REAL Equity Fonds 7
    Project REAL Equity Fonds 8
    Project REAL Equity 9
    Project REAL Equity 10
    Project Real Werte 11
    Project Real Werte 12
    Project Wohnen 14
    Project Wohnen 15
    Project Metropolen 16
    Project Metropolen 17
    Project Metropolen 18
    Project Metropolen 19
    Project Metropolen 20
    Project Metropolen 21
    Project Metropolen 22

    Project Metropolen SP 2
    Project Metropolen SP 3
    Project Vier Metropolen
    Project Vier Metropolen II
    Project Vier Metropolen III
    Project Wohnen Fünf Metropolen
    Project Metropol
    Project 2. Wohnen
    Project 4. Wohnen
    Project 5. Wohnen
    Project Wohnen 4 M 2
    Project Wohnen 4 M 57
    Project Wohnen Deutschland 2
    Project Wohnen Deutschland 3

Betroffen von den Insolvenzverfahren sind damit nicht nur die Käufer von knapp 2.000 Wohnungen von über 100 laufenden Bauprojekten, sondern auch ca. 30.000 Privatanleger, die in die über 20 Immobilienfonds der PROJECT-Immobiliengruppe ca. 1,4 Milliarden Euro investiert haben.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?
Der Insolvenzverwalter kündigte bereits grundsätzlich an, die betroffenen Projekte fortführen zu wollen. Insoweit muss der Insolvenzverwalter aber die Bauträgerbank mit ins Boot holen. Hier könnte es theoretisch zu einer schnellen Einigung kommen.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Projekte dann doch noch zeitnah fortgeführt werden. Dann müssten bestehende Verträge aber modifiziert und neu vereinbart werden.

Auch in diesem Stadium kann daher eine anwaltliche Hilfe besonders sinnvoll und zielführend sein.

Vor allem dann wenn auch weitere Verhandlungen mit der finanzierenden Hausbank, zum Beispiel wegen einer weiteren Kapitalaufnahme, geführt werden müssten.


Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung?
Sollten bei der Vermittlung von den Wohnungen und Fondsanteilen nicht über sämtliche relevanten und produktspezifischen Besonderheiten und Risiken aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und Berater.

Vermittler und Berater müssen nämlich vollständig und zutreffend über sämtliche Risiken und produktspezifische Besonderheiten aufklären.

Erfolgte hierzu keine zutreffende Aufklärung, steht dem Anleger möglicherweise dann ein Schadensersatzanspruch auf 100-prozentige Rückabwicklung zu.

Als langjährige Verbraucherschutzkanzlei (18 Jahre)

unterstützen wir Sie gerne - egal wo Sie wohnen! Wir können alle Beratungen auch per Telefon durchführen. Nutzen Sie jetzt eine kostenlose telefonische Erstberatung die sie auch ganz einfach online buchen können.

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Neben der Prüfung potentieller Schadensersatzansprüche helfen wir im Falle einer Insolvenz, etwa bei der Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle.

Wir übernehmen auch die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Foto(s): Kemal Eser


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