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Insolvenz PIM GOLD eröffnet – was nun auf Anleger zukommt

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Mit Beschluss vom 30.09.2019 hat das Amtsgericht Offenbach am Main nun offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH eröffnet (Az. 8 IN 402/19).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja bestellt. Qthority hat als größte neutrale Rechtsplattform für geschädigte Anleger (Der Spiegel, Die Zeit) bereits heute den Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter hergestellt. Darüber hinaus hat das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot sowie die vorläufige Verwaltung des verbleibenden Vermögens angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich nun einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse der PIM Gold GmbH verschaffen.

Wie ein Insolvenzverfahren in der Praxis abläuft können Sie hier nachlesen:

https://www.qthority.com/article/71/insolvenzeroffnung-und-nun

Für Anleger bedeutet dies, dass ein Großteil ihres Geldes bzw. Goldes nun mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich weg ist.

Der Anlegerbund PIM Gold strebt nun eine starke Interessenvertretung im Gläubigerausschuss an:

Bei einer Insolvenz werden die wichtigsten Entscheidungen über das verbliebene Vermögen hier gefällt. Wichtig für Sie: Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden zentrale Rechtsfragen zu klären sein. Hierunter auch die für Sie besonders relevante Frage, wem die vorhandenen Goldbestände gehören. Darüber hinaus wird es auch um die Frage gehen, ob Anleger Zahlungen zurückzahlen müssen. Es ist daher von hoher Wichtigkeit, dass die Interessen der Anleger frühzeitig auch im Insolvenzverfahren vertreten sind.

Möchten auch Sie dem Anlegerbund PIM Gold der neutralen Plattform Qthority beitreten (https://www.qthority.com/pim-gold), die bereits jahrelange Erfahrung im Umgang mit Betrugsskandalen im Finanzsektor vorweisen kann und/oder die Sach- und Rechtslage für Ihren individuellen Fall prüfen lassen, dann melden Sie sich gern bei mir.



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