Insolvenzantrag bei der GmbH: Wie dieser richtig vorzubereiten und zu stellen ist.

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Im Falle einer Insolvenz bei einer GmbH ist es für den Geschäftsführer von großer Bedeutung, den Insolvenzantrag korrekt vorzubereiten. 

Dabei sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt/Fachanwalt hinzuziehen, um den Fall zu übernehmen und den Insolvenzantrag für Ihre GmbH richtig einzuleiten. 

Denn als Geschäftsführer müssen Sie die Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung des Unternehmens innerhalb von drei Wochen feststellen und den Insolvenzantrag stellen. Treten hier zeitliche Verzögerungen und Verwerfungen auch, auch durch das Zurückweisen eines falschen oder unvollständigen Insolvenzantrags durch das Insolvenzgericht, kann dies haftungsverschärfende Umstände für die Geschäftsleitung begründen.


1. Insolvenzantrag der GmbH - Einleitung

Die Insolvenzanmeldung einer GmbH ist ein einschneidender Schritt für Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden. Dabei sollte von Anfang an klar sein, dass die Unterstützung eines Anwalts von großer Bedeutung ist. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, den Insolvenzantrag korrekt vorzubereiten und potenzielle Fehler zu vermeiden, die zu unnötigen Verzögerungen führen könnten.

Zunächst ist es wichtig, dass der Geschäftsführer die aktuellen finanziellen Situation des Unternehmens gründlich analysiert. Dabei müssen zwei Hauptkriterien berücksichtigt werden: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Die Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungen zu leisten. Die Überschuldung hingegen liegt vor, wenn das Unternehmen seine fälligen Zahlungen nicht mehr durch Vermögenswerte decken kann. 

Nachdem die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festgestellt wurde, ist es ratsam, sofort einen Anwalt zu kontaktieren, um den Insolvenzantrag vorzubereiten. Der Anwalt wird den Geschäftsführer auch dabei unterstützen, die relevanten Dokumente wie den Insolvenzantrag, Jahresabschlüsse, Bilanzen und BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen) zusammenzustellen. Darüber hinaus sollte der Geschäftsführer auch eine Liste der Gläubiger erstellen und alle offenen Forderungen, Verbindlichkeiten und Haftungsansprüche prüfen. Insgesamt sollten diese Vorbereitungen sorgfältig erfolgen, da sie grundlegend für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens sind.


2. Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag bei der GmbH

Um einen Insolvenzantrag bei der GmbH stellen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zunächst einmal sollte ein Geschäftsführer oder ein entsprechender Vertreter des Unternehmens prüfen, ob die Firma zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Hierbei handelt es sich um Eckpunkte, die für die Beantragung des Insolvenzverfahrens von großer Bedeutung sind. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungen zu leisten. Bei einer Überschuldung übersteigen die Schulden des Unternehmens den Wert seines Vermögens.  

Es ist entscheidend, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wird, sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Verzögerung könnte zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen. Daher ist es ratsam, in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage sofort einen Fachanwalt für Insolenzrecht hinzuzuziehen, um die rechtlichen Aspekte des Falls zu klären. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, den Insolvenzantrag korrekt vorzubereiten und alle erforderlichen Unterlagen zu sammeln. Der Rechtsanwalt arbeitet eng mit dem Geschäftsführer zusammen und unterstützt bei der Einreichung des Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht. Ggf. ist zuvor ein Gespräch mit dem Insolvenzrichter zielführend.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Insolvenzantrag bei einer GmbH nicht ohne fachkundige Hilfe gestellt werden sollte. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die Details des Insolvenzverfahrens und kann sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenso weiß er um die Mechanismen und Rechtsfolgen, die mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstehen. Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt bietet zusätzlichen Schutz vor möglichen Fehlern und rechtlichen Konsequenzen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig um die Unterstützung eines Anwalts zu bemühen, um sich bestmöglich auf das Insolvenzverfahren vorzubereiten, Nachteile zu vermeiden und auf eintretende Rechtsfolgen angemessen reagieren zu können.


3. Wie man einen Insolvenzantrag bei der GmbH richtig vorbereitet

Die Vorbereitung eines Insolvenzantrags erfordert sorgfältige Planung und genaue Kenntnisse des Insolvenzverfahrens. 

Elementar für einen wirksamen Insolvenzantrag ist die Zusammenstellung aller relevanten Informationen und Unterlagen sowie deren korrekte Aufarbeitung und Darstellung. Dazu gehören beispielsweise die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie sämtliche Verträge und Geschäftsunterlagen. Eine genaue Aufstellung der Gläubiger und Schulden des Unternehmens ist dabei unerlässlich. Bei noch laufenden Geschäftsbetrieben gibt es zusätzliche Anforderungen an die abzubildendende Schuldner- und Gläubigerstruktur.

Als Geschäftsführer einer GmbH sollten Sie außerdem darauf achten, keine weiteren Zahlungen an einzelne Gläubiger vorzunehmen, sobald eine Zahlungsunfähigkeit absehbar ist. Dies könnte den Verdacht einer bevorzugten Gläubigerbefriedigung aufkommen lassen und zu Haftungsansprüchen führen. 

Die Vorbereitung eines Insolvenzantrags kann mehrere Wochen dauern, insbesondere wenn der Insolvenzantrag mit einem Antrag auf Eigenverwaltung verbunden werden soll. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu handeln und den Antrag rechtzeitig beim Insolvenzgericht zu stellen. 


4. Wichtige Dokumente für den Insolvenzantrag bei der GmbH

Die Insolvenzantragstellung einer Kapitalgesellschaft erfolgt auf amtlich vorgegebenen Formblättern nebst Anlagen. Diese sind in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Insolvenzgerichts herunterladbar.

Im Rahmen der Vorbereitung eines Insolvenzantrags bei einer GmbH sind bestimmte wichtige Dokumente von zentraler Bedeutung. Als Geschäftsführer einer GmbH sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass die richtige und vollständige Zusammenstellung dieser Unterlagen essentiell für den Ablauf des Insolvenzverfahrens ist.  Zudem versichern Sie persönlich am Ende jedes Dokuments im amtlichen Vordruck die Richtigkeit und Vollständigkeit in Ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer.

Ihr Anwalt wird Ihnen dabei helfen, die spezifischen Dokumente für Ihren Fall zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Insolvenzgerichts entsprechen.  

Zu den wichtigen Dokumenten für den Insolvenzantrag bei der GmbH gehören in der Regel: 

  • der Geschäftsbericht, 
  • die Bilanz, 
  • die Gewinn- und Verlustrechnung, 
  • die Kapitalübersicht, 
  • die offene Posten- und Forderungsliste, 
  • die Verbindlichkeitenliste (insbesondere Finanzamt, Krankenkassen und BG) sowie 
  • die Liste der Mitarbeiter und deren offene Lohnforderungen. 

Diese Unterlagen dienen dazu, dem Insolvenzverwalter einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens zu geben.  

Des Weiteren sollten Sie auch die Zahlungen der letzten Wochen vor Insolvenzantragstellung sorgfältig dokumentieren. Diese Informationen sind äußerst wichtig, da sie der Überprüfung auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung dienen.  Es ist unerlässlich, dass Sie sämtliche relevanten Dokumente vollständig und in geordneter Form vorlegen. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Insolvenzverfahrens und minimiert das Risiko von Haftungsansprüchen gegenüber den Geschäftsführern.  

Insgesamt ist die Vorbereitung der Dokumente für den Insolvenzantrag bei einer GmbH von großer Bedeutung. Indem Sie die erforderlichen Unterlagen frühzeitig sammeln und sicherstellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen, stellen Sie sicher, dass Ihr Insolvenzantrag reibungslos und korrekt bearbeitet wird. Hinzu kommt auch noch, dass je nach Branche und Art des Unternehmens weitere Unterlagen für den Insolvenzantrag notwendig sein können.


5. Das Stellen des Insolvenzantrags

Nachdem Sie die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag bei der GmbH geprüft und die notwendigen Dokumente vorbereitet haben, steht nun das Stellen des Insolvenzantrags selbst an. 

Der Insolvenzantrag sollte beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Bei der Einreichung des Antrags müssen Sie alle relevanten Informationen über das Unternehmen und den Fall angeben. Im Antrag müssen Sie die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH nachweisen und detaillierte Angaben zu den Gläubigern sowie zu den offenen Forderungen machen. Die Geschäftsführer müssen ebenfalls im Insolvenzantrag benannt werden.  Nachdem der Insolvenzantrag beim Gericht eingegangen ist, beginnt - wenn der Antrag richtig und vollständig ist - das Insolvenzeröffnungsverfahren bzw. das Insolvenzverfahren. 


6. Was passiert nach dem Einreichen des Insolvenzantrags beim Insolvenzgericht

Nach Prüfung durch das Insolvenzgericht und vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wird das Unternehmen vorläufig unter die Aufsicht eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters gestellt. Der (vorläufige) Insolvenzverwalter übernimmt nun die Verantwortung, das Unternehmen zu analysieren und mögliche Sanierungsoptionen zu prüfen. Während des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter auch die Zahlungen an die Gläubiger koordinieren und es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen über Zahlungen oder andere Transaktionen zur Verfügung stellen.


6. Fazit: Antragstellung nur mit Rechtsanwalt

Im Rahmen der Vorbereitung eines Insolvenzantrags bei einer GmbH ist es von entscheidender Bedeutung, professionelle Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Dieses Fazit ist unumgänglich, denn die rechtlichen und finanziellen Aspekte einer GmbH-Insolvenz sind äußerst komplex und erfordern fundiertes Fachwissen. 

Der Geschäftsführer eines Unternehmens ist dabei verantwortlich für die frühzeitige Identifizierung von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und sollte den Antrag auf Insolvenz keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Ein erfahrener Anwalt wird helfen, den gesamten Prozess der Antragstellung zu begleiten und sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies beinhaltet die Überprüfung der Gläubigerforderungen, das Erstellen der erforderlichen Dokumente und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Darüber hinaus unterstützt ein Rechtsanwalt bei der Kommunikation mit dem Insolvenzgericht sowie dem Insolvenzverwalter. 

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bietet auch einen wichtigen Schutz für den Geschäftsführer. Da bei einer GmbH-Insolvenz die persönliche Haftung der Geschäftsführer im Raum steht, ist es von großer Bedeutung, dass alle Schritte korrekt und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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