Insolvenzplan für Unternehmer, Gesellschaften und Verbraucher: rechtssicher- schnell - preisgünstig

  • 4 Minuten Lesezeit

I. Allgemeines
Der Insolvenzplan ist das Werkzeug für eine kostengünstige und nachhaltige Sanierung.
Die Sanierung des Unternehmens und/oder des/der Unternehmers/in oder der/des Selbständigen verläuft innerhalb eines geordneten Insolvenzverfahrens. Die Abwicklungsdauer wird durch den Insolvenzplan wesentlich verkürzt. Strafrechtliche Risiken - im Vergleich zu anderen Maßnahmen- werden vermindert. Die Fortführung des Geschäftsbetriebes - so sie beabsichtigt und möglich ist, kann durch besondere Rechte des Insolvenzverwalters gewährleistet werden. Die Eigenverwaltung war früher die Ausnahme und setzt sich immer weiter durch. Bei Unterstützung der Geschäftsleitung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht kann die Eigenverwaltung leichter durchgesetzt werden.

Die Erstellung eines Insolvenzplans (§ 217 ff. InsO) ist stark reglementiert. Sie bedarf hoher Fachkenntnisse und Erfahrungen. Die besondere Kunst der Planerstellung besteht darin, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und gleichzeitig so einfach, kurz und verständlich zu bleiben, dass Anpassungen schnell vorgenommen werden und die beteiligten Gläubiger den Insolvenz-plan leicht nachvollziehen können und ihn deshalb mehrheitlich annehmen. 

Strategie ist in komplizierten Fällen bei der Gruppenbildung gefordert. Nach Stellung des Insolvenzantrags bleibt meist wenig Zeit, um einen Plan aufzustellen. Es empfiehlt sich, die rechtzeitige Beratung durch Fachanwälte für Insolvenzrecht, die bereits praktische Erfahrungen bei der Planerstellung und -durchsetzung haben.


II. Die maßgeblichen Bestimmungen bezüglich eines Insolvenzplans sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Hier sind die relevanten Abschnitte:

1. Vorlage des Insolvenzplans (§ 218 InsO):
   - Berechtigte zur Vorlage: Der Insolvenzverwalter  und der Schuldner  sind berechtigt, einen Insolvenzplan beim Insolvenzgericht vorzulegen. Die Vorlage durch den Schuldner kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden. Ein Plan, der erst nach dem Schlusstermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt.
   - Aufstellung durch den Verwalter: Wenn die Gläubigerversammlung den Verwalter beauftragt hat, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, muss der Verwalter den Plan innerhalb einer angemessenen Frist dem Gericht vorlegen.
   - Beteiligte: Bei der Aufstellung des Plans durch den Verwalter wirken der Gläubiger-ausschuss (falls vorhanden), der Betriebsrat, der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten  und der Schuldner beratend mit¹[1][1].

2. Inhalt eines Insolvenzplans:
   - Ein Insolvenzplan ermöglicht eine schnelle Entschuldung  innerhalb von **4 bis 12 Monaten** (meist) durch eine Einmal- oder Zuzahlung eines Geldgebers. Im Vergleich dazu dauern Privatinsolvenzen oder Firmeninsolvenzen in der Regel 3 Jahre oder länger.
   - Der Insolvenzplan enthält Informationen zur wirtschaftlichen oder persönlichen Situation des Schuldners, die Höhe der angebotenen Einmalzahlung an die Insolvenzgläubiger und einen Vergleich zwischen Planinsolvenz und Privat- oder Regelinsolvenz.
   - Ein gut ausgearbeiteter Plan kann den Gläubigern die finanziellen Vorteile verständlich machen und sie von der Annahme der angebotenen Einmalzahlung überzeugen.
   - Insolvente Unternehmer können mit einem Insolvenzplan die Kontrolle über den Betrieb behalten und die Insolvenz in Eigenverwaltung durchführen, wenn die Gläubiger dem zustimmen²[5]³[11].

3. Kosten eines Insolvenzplans:
   - Die Kosten für die Erstellung eines Insolvenzplans können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Komplexität des Falls, der Anzahl der Gläubiger und der Dauer des Verfahrens.
   - Ein Mindesthonorar für die Erstellung eines Insolvenzplans und die Vertretung im Erörterungstermin beträgt **2.975 EURO inkl. MwSt von 19%⁴[7].
   - Zusätzlich zu den Verfahrenskosten müssen Sie einen Sponsor für die Sonderzahlung an die Gläubiger haben⁵[9].

4. Außerhalb der Insolvenzreife:
   - Ein Insolvenzplan ist auch außerhalb einer Insolvenzreife möglich.
   - Im Rahmen des StaRUG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) kann eine Sanierung ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgen, solange das Unternehmen noch nicht endgültig insolvenzreif ist³[11].
   

III. Musterinsolvenzplan im Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen der XX,
erarbeitet von Rechtsanwalt Hermann Kulzer, Dresden, am ..

1. Vorbemerkung
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des/der Schuldners/Schuldnerin wird folgender Insolvenzplan gemäß § 218 ff InsO vorgelegt:
- Insolvenzgericht: Amtsgericht Ort des Insolvenzgerichts
- Aktenzeichen: Aktenzeichen des Verfahrens
- Insolvenzverwalter/in: Name des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin

2. Darstellender Teil
- Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Schuldners/Schuldnerin
- Gründe der Insolvenz
- Vermögen
- Verbindlichkeiten
- Angemeldete/festgestellte Forderungen
- Nicht beteiligte Gläubiger
- Vermeidung von Neuverschuldung
- Befriedigung der Gläubiger bei Fortführung des gerichtlichen Verfahrens/Quote
- Befriedigung der Gläubiger mit Plan/Quote- Gruppenbildung

3. Gestaltender Teil
- Bildung von Gläubigergruppen- Rechte der Insolvenzgläubiger
- Zahlungstermine
- Wirkungen des Plans: unter anderem Erlass der Restforderungen
- Beteiligte Gläubiger
- Weitere Regelungen

4. Anlagen
- Aktuelle Gehaltsabrechnung
- Tabellenauszug
- Drittmittelerklärung
- Auflistung der laut Plan an die einzelnen Gläubiger zu zahlenden Beträge
- Zustimmungen der Gläubiger zu diesem Planvorschlag

Bitte beachten Sie, dass dieser Musterinsolvenzplan immer an das konkrete Insolvenzverfahren angepasst werden muss. Falls Sie einen geeigneten Fall haben, unterstützen wir sie gerne professionell und bitten um Kontaktaufnahme.

Wir erstellen Ihren Insolvenzplan im Insolvenzverfahren.

Alle Darstellungen erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität - sie erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung.

IV. Quellenhinweise vom 26.4.2024
(1) § 218 InsO - Vorlage des Insolvenzplans - dejure.org. https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html.
(2) Der Insolvenzplan im Insolvenzverfahren - Insolvenzberatung. http://www.insolvenzberatung.de/insolvenzplan/.
(3) BMJ - Insolvenzrecht - Insolvenzrecht. https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/schulden_insolvenz/insolvenzrecht/insolvenzrecht.html.
(4) ..
(5) Kosten des Insolvenzplans ....
(6) Insolvenz: So läuft das Verfahren ab / Einführung - Haufe. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/insolvenz-so-laeuft-das-verfahren-ab-einfuehrung_idesk_PI20354_LI2470747.html.
(7) Insolvenzplan – Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzplan.
(8) § 218 InsO - Einzelnorm - Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__218.html.
(9) Insolvenzplan und Planverfahren ...
(10) Insolvenzplan » Ablauf der Planinsolvenz 2024 [Schrittfolge] - advocado. https://www.advocado.de/ratgeber/insolvenzrecht/firmeninsolvenz/insolvenzplan-und-insolvenzplanverfahren.html.
(11) Insolvenzplan | Insolvenzplan - Kosten ...
(12) Insolvenzplanverfahren: Welche Kosten entstehen dabei? - Schuldnerberatung. https://www.schuldnerberatung.de/insolvenzplanverfahren-kosten/.




Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht  
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



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