Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geno Wohnbaugenossenschaft eG – Fortsetzung

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Im Rechtstipp vom 06.08.2018 hat Rechtsanwalt Fürstenow über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geno Wohnbaugenossenschaft eG informiert. In diesem Rechtstipp fasste Rechtsanwalt Fürstenow die Geschehnisse vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01. August 2018 zusammen. In diesen 2. Teil soll es nun darum gehen, wie es nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nunmehr für die Insolvenzgläubiger, wie etwa die ehemaligen Mitglieder der Geno Wohnbaugenossenschaft eG, als auch für die noch Mitglieder der Geno Wohnbaugenossenschaft eG weitergeht und was diese tun können.

Brief vom Insolvenzverwalter

Anfang August 2018 hat der vom Insolvenzgericht bestellte Insolvenzverwalter Dr. Haffa die Gläubiger der Geno Wohnbaugenossenschaft eG angeschrieben und diese über den Gang des Insolvenzverfahrens, zur Forderungsanmeldung und zum Berichtstermin informiert.

Forderungsanmeldung 

Der Insolvenzverwalter teilt in diesem Schreiben mit, dass die angeschriebenen Gläubiger ihre Forderung nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können. Die Forderungsanmeldung soll dann bis zum 24. September 2018 gegenüber dem Insolvenzverwalter erfolgen. Aber auch nach dem Ablauf der vom Insolvenzverwalter gesetzten Anmeldefrist können Insolvenzforderungen noch angemeldet werden. Wird der Prüfung einer nachträglichen Forderungsanmeldung widersprochen oder wird die Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet, so hat das Insolvenzgericht auf Kosten des Gläubigers entweder einen besonderen Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Für die Prüfung der Forderungen ist es erforderlich, dass zusammen mit der Forderungsanmeldung Nachweise über die Forderung eingereicht werden. Bei Vorhandensein von Vollstreckungstitels (zum Beispiel einem gerichtlichen Urteil) sollten diese Originaltitel vorgelegt werden.

Berichtstermin am 15. Oktober 2018 in Ludwigsburg

Der Berichtstermin wurde vom Insolvenzverwalter auf den 15. Oktober 2018 in Ludwigsburg bestimmt. In dem Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG und ihre Ursachen zu berichten, hat darzulegen ob Aussichten bestehen, das Unternehmen der Geno Wohnbaugenossenschaft eG ganz oder in Teilen zu erhalten, welche Möglichkeiten für einen Insolvenzplan bestehen und welche Auswirkungen für die Befriedigung der Gläubiger eintreten würden. In dem Berichtstermin ist dann u. a. der Geno Wohnbaugenossenschaft eG und dem Gläubigerausschuss Gelegenheit zu geben, zu dem Bericht des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.

Vertretung im Berichtstermin am 15. Oktober 2018

Der Insolvenzverwalter informiert darüber, dass sich die Gläubiger, im Berichtstermin durch ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen haben und dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 79 ZPO, also insbesondere durch Rechtsanwälte und volljährige Familienangehörige, vertreten lassen kann. Die Vollmacht bedarf der Textform und ist bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachzuweisen.

Was können Insolvenzgläubiger, wie die ehemaligen Mitglieder der Geno, die Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben haben, jetzt tun? 

Die durch Kündigung ihrer Mitgliedschaft aus der Geno Wohnbaugenossenschaft eG ausgeschiedenen ehemaligen Mitglieder haben Anspruch auf ihr Auseinandersetzungsguthaben. Die Gläubiger sollten innerhalb der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist, also bis zum 24. September 2018, ihre Forderungen anmelden, so Rechtsanwalt Fürstenow. Weiter sollten die ehemaligen als auch die Mitglieder der Geno Wohnbaugenossenschaft eG durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die seinerzeitigen Berater oder Vermittler bestehen. Schadensersatzansprüche können bestehen, wenn die ehemaligen Mitglieder bei ihrer Entscheidung zum Beitritt zur Geno Wohnbaugenossenschaft eG vom Berater beziehungsweise Vermittler falsch beraten wurden, indem die (ehemaligen) Mitglieder zum Beispiel über die typischen und letztendlich auch eingetretenen Risiken beim Beitritt zu einer Genossenschaft nicht oder nicht richtig aufgeklärt wurden. In seinem Rechtstipp vom 06.08.2018 führte Rechtsanwalt Fürstenow unter anderem die seinerzeit als Geno Vertriebs AG (jetzt Geno AG) firmierende Vertriebsgesellschaft an, die für den Vertrieb neuer Mitglieder bei der Geno Wohnbaugenossenschaft eG zuständig war. In einem weiteren Schreiben des Insolvenzverwalters an die Gläubiger hat dieser mitgeteilt, dass nunmehr auch die Geno AG einen Insolvenzantrag stellen musste.

Was können die noch Mitglieder der Geno Wohnbaugenossenschaft eG tun? 

Die Mitglieder der Geno Wohnbaugenossenschaft eG, die ihre Mitgliedschaft nicht wirksam gekündigt haben, und damit weiterhin Mitglieder der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG geblieben sind, haben keinen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Die Mitglieder können somit eine entsprechende Forderung aus Auseinandersetzungsguthaben auch nicht anmelden. Ihnen bleibt dann ebenfalls die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber ihren seinerzeitigen Beratern oder Vermittlern, am besten durch einen Rechtsanwalt, überprüfen zu lassen.

Der Insolvenzverwalter warnt vor dem Angebot der GPW Inkasso GmbH

In dem oben genannten zweiten Schreiben des Insolvenzverwalters an die Gläubiger hat dieser die Gläubiger davor gewarnt, die GPW Inkasso GmbH als Gläubigervertreter zu beauftragen. Bei einer vom Insolvenzverwalter angenommenen Dauer des Insolvenzverfahrens von 6 Jahren würde die GPW Inkasso GmbH für solche Dienste insgesamt 760,00 EUR kassieren, so rechnet der Insolvenzverwalter. Weiter klärt der Insolvenzverwalter darüber auf, dass die GPW Inkasso GmbH durch die Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der Daten der angeschriebenen Gläubiger gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt.

Sind Sie auch Mitglied oder ehemaliges Mitglied der Geno Wohnbaugenossenschaft und haben Fragen zum Insolvenzverfahren oder möchten wissen, ob Ihnen mögliche Schadensersatzansprüche zustehen, dann bietet Ihnen Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow vorab eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts an.



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