Insolvenzverschleppung – Möglichkeiten der Verteidigung

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Wann liegt eine Insolvenzverschleppung vor?

Gemäß § 15a Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet wird.

Welche Strafen drohen?

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird nach § 15a Abs. 4 InsO bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Eröffnungsantrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt oder nicht richtig stellt.

Handelt der Täter jedoch nur fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Geschäftsführer sollten daher nicht zögern, wenn Sie feststellen, dass in naher Zukunft die Zahlungsunfähigkeit droht. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel dann vorliegend, wenn das Unternehmen innerhalb eines Monats 90 Prozent von anstehenden Zahlungen nicht begleichen kann.

Wie kann man sich verteidigen bzw. die Strafbarkeit vermeiden?

Zu empfehlen ist, die neuesten Rechnungen noch vor der Antragstellung zu begleichen. Die Unternehmen können so darlegen, dass sie Waren oder andere Dinge nicht im Wissen einer drohenden Insolvenz bestellt haben.

Ausbleibende Beiträge an Kranken- und Sozialkassen können im Insolvenzverschleppungsverfahren als eigenes Strafdelikt gewertet werden. Daher sollten die letzten Reserven für Kranken- und Sozialkassen reserviert werden.

Des Weiteren ist anzuraten, dass Unternehmen im Falle einer Insolvenz die Bilanz bis zum 30. Juni des Folgejahres erstellen sollten, um einen Verstoß gegen die Buchführungspflicht zu vermeiden.

Wie verhält es sich bei Personen, die bereits einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt haben?

Ein strafbarer Verstoß gegen §§ 283, 283 a, 283 b und 283 c des Strafgesetzbuchs (Bankrott sowie Verletzung der Buchführungspflicht oder Gläubigerbegünstigung) , muss mit einer Versagung der Restschuldbefreiung bei einer Privatinsolvenz rechnen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat sich seit 1992 im Strafrecht spezialisiert. Neben den vorstehend angeführten Möglichkeiten der Verteidigung gibt es noch andere Punkte, die vorgetragen werden können. Ein Vorgespräch mit Richter und Staatsanwalt sowie ggf. weiteren Verteidigern ist oft zielführender als der normale Gang einer Hauptverhandlung. In diesem Gespräch bieten sich u. U. auch eine Erörterung der Ist-/Sollbesteuerung und der Steuerschuld des Finanzamtes Stellung an, um ggf. eine Einstellung mit oder ohne Auflage zu erwirken.


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