Insolvenzverwalter klagt 1,2 Mio. Euro ein und verliert den Prozess!

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Ein Insolvenzverwalter aus Stuttgart hat vor Gericht eine Komplettniederlage erlitten. Geltend gemacht wurde ein Schadensersatzanspruch über 1.200.000,00 Euro, gerichtet gegen die ehemalige Geschäftsführung eines Unternehmens; über das Vermögen dieses Unternehmens hatte das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Insolvenzverwalter hat in diesem Zusammenhang zwei Geschäftsführer unter Beschuss genommen und ihnen zur Last gelegt, es schuldhaft verabsäumt zu haben, rechtzeitig den Gang zum Konkursgericht anzutreten; die beiden Ex-Chefs müssten deshalb persönlich für die aufgelaufenen Firmenschulden haften.

Das Landgericht Tübingen hat die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters mit Urteil vom 15.02.2018 zurückgewiesen (Aktenzeichen 7 O 285/10). Zugleich wurde festgelegt, dass der Insolvenzverwalter sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Beklagten wurden vor Gericht von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass vertreten. Aufgrund seiner Spezialisierung (u. a. Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht) und seiner über zwanzigjährigen Berufserfahrung verfügt er über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Abwehr von Ansprüchen von Insolvenzverwaltern.

RA Dr. Klass: „Vor Gericht konnten wir den Anspruch des Insolvenzverwalters kritisch auf den Prüfstand stellen; es ist gelungen, die Forderung zu zerpflücken. Der Fall zeigt, dass es sich oftmals lohnt, bis zuletzt zu kämpfen. Zwar hat der Rechtsstreit vor dem Landgericht Tübingen insgesamt 7 Jahre gedauert, dennoch hat zum Schluss die Gerechtigkeit gesiegt.“



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