Insolvenzwelle zahlreicher Unternehmen aus Schwäbisch Hall

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Das Amtsgericht -Insolvenzgericht- Heilbronn hat zwischenzeitlich für mehrere Gesellschaften von Herrn Hübner / Element Invest ein Insolvenzverfahren eröffnet:

  • Sandelholz ISW 2nd GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.03.2024 eröffnet (Az. 3 IN 1045/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa.
  • IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 4 IN 1040/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • Sandalwood Asset GmbH & Co .KG
  • AMA Multi Asset GmbH & Co. KG
  • VVP Portfolio GmbH & Co. KG, Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 1 IN 1049/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • SI Solidus Immobilien GmbH & Co. KG
  • IPS Investment GmbH & Co. KG
  • Dreikuze Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.03.2024 eröffnet (Az. 4 IN 1034/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • VAP Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.03.2024 eröffnet (Az. 4 IN 1048/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • ABC Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 3 IN 1029/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • Sardinien Wind E.I.V. GmbH & Co. KG
  • IAM Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 3 IN 1039/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • PSI Portfolio GmbH & Co. KG
  • Sandelholz ISW 1st GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.03.2024 eröffnet (Az. 3 IN 1044/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa.
  • KIP Portfolio GmbH & Co. KG
  • BIV Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.03.2024 eröffnet (Az. 2 IN 1031/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • BVP Portfolio GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.03.2024 eröffnet (Az. 9 IN 1032/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • GMA Multi Asset GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.03.2024 eröffnet (Az. 4 IN 1038/23). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Blümle.
  • Dreikuze Immobilien GmbH & Co. KG



1. Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter


Geschädigte können Ihre Forderung gegen die insolvente Gesellschaft zur Insolvenztabelle anmelden. Die Forderungen sollten binnen eines Monats zur Insolvenztabelle angemeldet werden.


Problematisch könnte aber die Nachrangklausel werden, wonach ihre Forderung in der Regel nur nachrangig zu allen anderen Gläubigern befriedigt wird, § 39 InsO.


Es wäre hier zu prüfen, ob die Klausel den höchstrichterlichen Maßstäben standhält. Sollte dies nicht der Fall sein, wurde die Nachrangigkeit nicht wirksam vereinbart, sodass Sie einen Anspruch auf eine Forderungsanmeldung nach § 38 InsO hätten.  


Eine Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann auch ohne anwaltlichen Beistand erfolgen. Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Insolvenzverwalter auf:


Rechtsanwalt Holger Blümle

Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart

Telefon: 0711 238890

Telefax: 0711 23889200

Email: HBluemle@schubra.de


Um ihre Ansprüche bestmöglich zu wahren, insbesondere, wenn die Nachrangklausel unwirksam ist, ist es ratsam, sich rechtlich unterstützen zu lassen.


Ausgehend von dem Streitwert der anzumeldenden Forderung entsteht eine 0,5 Gebühr, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.  



2. Ansprüche gegen Vermittler /Anlageberater wegen Falschberatung


Weiterhin stehen Anlegern Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler aus einer Falschberatung zu.


Aber wann liegt eine Falschberatung vor?


Im Interesse des Verbraucherschutzes sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung weitreichende Aufklärungs-, Informations-, und Beratungspflichten vor. Einige Gerichte ziehen auch die Finanzvermittlerverordnung (FinVermV) heran. Wurde diese Pflichten nicht eingehalten, kann es zu einer Falschberatung kommen. Hierdurch erwachsen Ihnen Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater/ -vermittler


Beide haften jedoch in unterschiedlichem Umfang. Da die Anlageberatung der häufigste Fall ist, erstreckt sich die nachfolgende Übersicht nur auf eine Haftung des Anlageberaters:


Welche Aufklärungs- und Beratungspflichten gibt es?


Der Anlageberater hat sowohl anlegergerecht (bezogen auf die subjektiven Interessen des Anlegers) als auch anlagegerecht (bezogen auf das Anlageobjekt) zu beraten.


1. Anlegergerechte Beratung


Die Beratung hat sich auf die persönlichen Verhältnisse des konkreten Kunden zu richten. Insbesondere muss das Wissen und die Erfahrungen des Kunden und dessen Risikobereitschaft berücksichtigt werden und die Anlageempfehlung auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten werden. Die Kundenangaben sind Grundlage für die Aufklärung durch den Anlageberater. Dieser hat den Kunden zumindest zu folgenden Punkten zu befragen:


    -Anlageziele


   - lang- oder kurzfristige Anlagen


    -Altersversorgung


    -Verfügbarkeit der eingesetzten Mittel


    -Interesse an einmaligen oder wiederkehrenden Ausschüttungen/Erträgen


    -Risikobereitschaft.


    -Kenntnisse in verschiedenen Anlageformen (z.B. Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentanteilscheine, Derivate, geschlossene Beteiligungen, Anleihen


u.v.m.



2. Anlagegerechte Beratung


Die anlagegerechte (objektgerechte) Beratung bedeutet, dass sich die Beratung auf die Eigenschaften und Risiken des Anlageproduktes beziehen muss, die für den konkreten Kunden wesentliche Bedeutung haben. Dabei ist zwischen den allgemeinen Risiken wie Konjunkturlage, Entwicklung des jeweiligen Marktes für das Produkt und den speziellen Risiken zu unterscheiden, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts, z.B. Kurs-, Zins- und Währungsrisiko, ergeben.


Ein Anlagevermittler hat nur anlagegerecht zu beraten.


Was können Sie als Schadensersatz fordern?


Als Schadensersatz erhalten Sie zum einen Ihre Einlagesumme nebst Agio, Kontoführungsgebühren u.w., zurück. Daneben haben Sie einen Anspruch auf entgangene Anlagezinsen. Sie hätten ihr Geld auch in eine andere Kapitalanlage gewinnbringend anlegen können und sich so Zinsen erwirtschaften können. Hierfür sind Sie allerdings beweispflichtig.


Wir vertreten die rechtlichen Interessen von Privatanlegern bundesweit.


Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.



Nehmen Sie gleich hier Kontakt mit uns auf:


Rechtsanwältin Handan Kes

-Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht-

Klaus-Kordel-Str. 4, c/o ZWO65, D-54296 Trier


Tel.: +49 (0) 651- 56 123 941

E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-kes.de

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