Insolvenzbetrug, was ist gemeint und was sind die Folgen- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Wirtschaftsstrafsachen. Zahlreiche Verfahren hat er zur Einstellung gebracht und durch entsprechende Zahlung- und Stundungsvereinbarungen die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gerettet. Er hat seine Kanzlei in Berlin- Charlottenburg und eine Zweigstelle in Cottbus.

Einen eigenen Straftatbestand des Insolvenzbetrugs gibt es nicht. Es ist vielmehr die umgangssprachliche Bezeichnung für das Behalten von Geldern oder anderem Besitz, welche zur eigentlichen Insolvenzmasse gehören.  Insolvenzmasse meint das gesamte Vermögen, welches dem Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens gehört und welches er während des Verfahrens erlangt. Dazu gehören Geldbeträge und bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte. Die jeweils möglichen Taten werden als Insolvenzstraftaten nach §§ 283 StGB bestraft.

Bei einer möglichen Verurteilung droht nicht nur eine strafrechtliche Sanktion, sondern die Insolvenz kann auch ohne Restschuldbefreiung enden!

Voraussetzung ist aber, das entweder vorsätzlich oder fahrlässig während einer wirtschaftlichen Krise übermäßig hohe Beträge durch unwirtschaftliche Ausgaben verbraucht wurden, anderen Personen erdichtete Rechte anerkannt oder solche vorgetäuscht wurden oder die Führung gesetzlich verpflichtender Handelsbücher unterlassen wurden. Auch die Gläubigerbegünstigung kann eine Rolle spielen, der Schuldner ist verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten, niemals jedoch an einen oder mehrere Gläubiger. Gleichfalls ist es strafbar, einen anderen über die eigene Vermögenslage zu täuschen, um diesen zu schädigen und selbst einen Vermögensvorteil zu bekommen.

Diese Taten werden meist naturgemäß heimlich begangen, so dass sich hier natürlich auch die Frage der Verjährung stellt. Ein erfahrener Strafverteidiger kann dieses als Verteidigungsansatz nutzen. Bei einem Insolvenzbetrug ist die Verjährung vom Höchstmaß der Strafandrohung abhängig. Ein Insolvenzbetrug auf Basis von Betrug (§ 263 StGB), Bankrott (§ 283 StGB), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Unterschlagung (§ 246 StGB) oder Untreue (§ 266 StGB) verjährt daher normalerweise nach fünf Jahren, da das Höchstmaß der Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren liegt. Allerdings sind in schweren Fällen ggf. auch längere Freiheitsstrafen möglich.

Ein abstrakter Hinweis oder Ablaufplan für jedes Verfahren ist nicht möglich. Vielmehr kommt es Immer auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles an, die durch einen erfahren und spezialisierten Verteidiger juristisch zu Ihren Gunsten umgesetzt werden müssen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und außerdem Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. In seinem Mitarbeiterstab finden sich neben gestandenen Strafverteidigern auch  erfolgreiche Betriebswirte. Er verfügt damit über das notwendige juristische und betriebswirtschaftliche Wissen sowie die praktische jahrelange Erfahrung, um Ihre Interessen optimal zu verteidigen. Rechtsanwalt Junge hat schon in unzähligen Wirtschaftsstrafverfahren bundesweit die Interessen seiner Mandanten erfolgreich verteidigt und vor allem eine Vielzahl von Verfahren zur Einstellung gebracht. Selbst bei Verurteilungen konnte durch entspechende Stundungs- und Zahlungsvereinbarungen die finanzielle  Zukunft der Betroffenen gesichert werden. .

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Diese befindet sich in Berlin- Charlottenburg, direkt am Kurfürstendamm. Eine Zweigstelle ist außerdem in Cottbus. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung. 



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