Instandhaltung in Mietwohnungen: Wer entscheidet über den Handwerker?
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Darf der Mieter den Dienstleister ablehnen?
Mieter können in der Regel nicht bestimmen, welcher Handwerker oder Dienstleister in der Wohnung Arbeiten ausführt. Die Wahl des Dienstleisters obliegt dem Vermieter, solange dieser sorgfältig handelt. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei nachgewiesenen Straftaten des Dienstleisters, könnte der Mieter den Zutritt verweigern. Pauschale Ablehnungen sind jedoch nicht zulässig.
Welche Rechte hat der Vermieter?
Der Vermieter hat das Recht, Maßnahmen zur Instandhaltung der Wohnung durchzuführen, auch wenn diese Arbeiten den Zugang zur Wohnung erfordern. Dabei muss der Vermieter das Zutrittsrecht schonend ausüben, im Einklang mit dem Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das bedeutet, er muss Termine rechtzeitig ankündigen und sich an übliche Standards der Kommunikation und Durchführung halten.
Was tun bei Konflikten?
Kommt es zu Streitigkeiten, etwa wenn ein Mieter bestimmte Dienstleister ablehnt, kann der Vermieter sein Zutrittsrecht gerichtlich durchsetzen. Ein solches Verfahren zeigte, dass der Mieter die Arbeiten dulden muss, wenn keine objektiven Gründe für die Ablehnung des Dienstleisters vorliegen (AG Frankfurt/M., Urteil vom 18.11.2024 – 33055 C 113/24).
Tipps für Mieter und Vermieter
- Vermieter sollten stets seriöse und zuverlässige Dienstleister wählen und ihre Auswahl dokumentieren.
- Mieter sollten bei Bedenken diese konkret und frühzeitig gegenüber dem Vermieter äußern und gegebenenfalls Beweise vorlegen.
Fazit
Instandhaltung ist Sache des Vermieters. Mieter können den Zutritt nur aus triftigen Gründen verweigern. Ohne einen solchen Grund besteht eine Pflicht zur Duldung, um notwendige Arbeiten zu ermöglichen.
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