Internationales Scheidungs- u. Unterhaltsrecht – International divorce and maintenance law

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Internationales Scheidungsrecht

Aus der Perspektive des deutschen Rechtssystems auf das internationale Familienrecht gilt für eine Scheidung zunächst das Recht des letzten gemeinsamen Heimatlandes der Ehegatten. 

Die Scheidung kann sich aber auch nach dem Recht des Landes richten, in dem die Ehegatten sich zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Dem nachgeordnet kann auch das Rechtsystem mit der engsten Verbindung zu den Eheleuten zur Anwendung kommen.

Wo ist der gewöhnliche Aufenthalt?

Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Dies wird anhand der tatsächlichen Verhältnisse ermittelt. 

Dabei wird festgestellt, wo der Schwerpunkt der sozialen Kontakte zu suchen ist, insbesondere in familiärer und beruflicher Hinsicht. Als nicht nur vorübergehend gilt stets und von Beginn an ein beabsichtigter zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer, kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person oder eines Ehepaars kann daher bereits mit dem Umzug an einen anderen Ort wechseln. Dies gilt für dauerhaft ins Ausland ziehende Personen, aber auch für solche, die sich nur zeitweise ins Ausland begeben, jedenfalls dann wenn die Entsendung auf mehr als sechs Monate angelegt ist und der tatsächliche Daseinsmittelpunkt dorthin verlagert wird.

Eine anwaltliche Beratung für internationales Familienrecht ist auch schon bei einer Eheschließung sehr anzuraten, denn Ehegatten können beispielsweise eine Rechtswahl treffen, die auch im Falle einer Scheidung festlegt, welches Recht maßgeblich sein soll.

Unterhaltsrecht mit Auslandsbezug

Im internationalen Familienrecht besetzt auch das Unterhaltsrecht eine wichtige Position.

Eine der grundsätzlichen Fragen besteht darin, ob das Urteil eines Staates in einem anderen Gültigkeit beanspruchen kann. Zu beachten ist hier beispielsweise die Anwendbarkeit von Abkommen wie dem „New Yorker UN-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland“, das aber u. a. im Verhältnis zu den USA nicht gilt. Die Anerkennung einer gerichtlichen Entscheidung eines EU-Mitgliedsstaates regelt eine EU-Verordnung.

Komplexe Einzelfragen im internationalen Unterhaltsrecht sind umstritten, sodass eine anwaltliche Beratung dringend erfolgen sollte. 

Für Ihr Anliegen und alle weiteren Fragen zum internationalen Familienrecht wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei und Frau Rechtsanwältin Vera Mueller.

English version

International divorce law

From the perspective of the German legal system on international family law divorce is governed first by the law of the last common homeland of the spouses. However the divorce may also be governed by the law of the country in which the spouses most recently shared their habitual residence. The subordinate can also use the legal system with the closest connection to the spouses.

What is the habitual residence?

The habitual place of residence is where the person may be staying which indicates that he or she is not only temporarily in that place or in that area. This is determined on the basis of the actual conditions; it identifies where to focus on social contacts especially from a family and professional point of view. 

As not only temporary is always intended from the beginning of an intentional temporally related stay of more than six months duration, short-term interruptions are disregarded.

The habitual residence of a person or a couple can therefore already change with the move to another place. This applies to persons moving permanently abroad but also to those who only temporarily go abroad at least if the posting is set up for more than six months and the actual center of existence is relocated there.

A legal counseling in international family law is advisable even at the time of a marriage because spouses can for example make a choice of law which also determines in case of divorce which law should be relevant.

Maintenance law with foreign reference

In international family law maintenance law also occupies an important position.

One of the fundamental questions is whether the judgment of one state can claim validity in another. It should be noted for example the applicability of agreements such as the „New York UN Convention on the maintenance of claims abroad“, but that in relation to the US does not apply. The recognition of a court decision of an EU member state is regulated by an EU regulation.

Complex individual questions in the international maintenance law are disputed so that a legal advice should be made in international family law. 

For your concerns and all other questions about international family law please contact our law office and lawyer Ms. Vera Mueller.


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