Irrtum über Mangel der Mietsache

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Ein Mieter hatte die Miete für eine Wohnung um 20 % gemindert, weil sich in der Wohnung Schimmel und Kondenswasser gebildet hatte. Dem Vermieter hatte er dies mitgeteilt. Der Vermieter klagte sowohl den Mietrückstand ein und verlangte die Räumung. Ein vom Gericht eingeschalteter Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt waren. Es lag kein Baumangel vor. Die Klage des Vermieters wegen Räumung wurde allerdings abgewiesen, da sich die Mieter über die Ursache des Schimmels geirrt hatten. Der BGH, das oberste Gericht, verurteilte die Mieter zur Räumung. Diese hatten in der Wohnung zwei Aquarien und ein Terrarium. Sie hätten also genau prüfen müssen, ob der Schimmel und das Kondenswasser nicht doch von den Aquarien und dem Terrarium kam.

Rechtsanwalt Martin Müller


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