Ist 3D-Druck patentierbar? Möglichkeiten und Grenzen

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3D-Druck zählt als additives Fertigungsverfahren zu den urformenden Verfahren. Mit 3D-Druck sind Teile aus Metall, Kunststoff oder auch Verbundmaterialien herstellbar. Was die Formgebung betrifft, sind weitaus größere Freiheiten als in der spanabhebenden Bearbeitung gegeben. Beispielsweise können Kühlkanäle beliebiger Geometrie generiert werden.

 

Für eine Patentierung gelten die gleichen Voraussetzungen wie in anderen technischen Gebieten. Das heißt, die Kriterien Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit müssen erfüllt sein. Innovationen im 3D-Druck gibt es auf folgenden Gebieten:

  • Maschinen

Eine Maschine für den 3D-Druck ist prinzipiell genauso patentierbar wie etwa ein Bearbeitungszentrum für die spanende Fertigung. Dies gilt auch für Maschinen, die 3D-Druck mit einer anderen Fertigungstechnologie kombinieren.

 

  • Herstellungsverfahren

Gleiches gilt für neue 3D-Druck-Verfahren. Oft bietet es sich an, eine Maschine für den 3D-Druck und ein zugehöriges Herstellungsverfahren in einer einzigen Patentanmeldung zusammenzufassen.

 

  • Anwendungen

Die bloße Idee, ein Teil prinzipiell bekannter Form künftig per 3D-Druck herzustellen, wird das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit in der Regel nicht überwinden. Hier sollten weitere Merkmale, wie eine geänderte Form und/oder zusätzliche Funktion des Teils, hinzukommen.

Komponenten einer komplexen, zum Patent angemeldeten Vorrichtung können additiv gefertigt, das heißt per 3D-Druck hergestellt sein, wobei der Schwerpunkt der Erfindung in einem solchen Fall nicht auf dem Gebiet des 3D-Drucks liegen muss. Beispielhaft wird in diesem Zusammenhang auf die internationale Patentanmeldug WO 2020/002598 A1 hingewiesen, die einen Bioreaktor betrifft.

 

  • Geschäftsmodelle

Das Datenmanagement im Zusammenhang mit 3D-Druck kann Geschäftsmodelle eröffnen, die bisher im Maschinenbau nicht denkbar waren. Solange sich Neuerungen ausschließlich auf betriebswirtschaftliche Aspekte beziehen, ist im Geltungsbereich des Europäischen Patentübereinkommens einschließlich Deutschland keine Patentierung vorgesehen. Das Vorliegen eines neuen technischen Aspektes, welcher für eine Patenterteilung unbedingt erforderlich ist, ist im Einzelfall zu besprechen.

Insgesamt registrieren die Patentämter seit einem Jahrzehnt stark steigende Anmeldezahlen mit Bezug zu 3D-Druck. Nach einer Statistik des Europäischen Patentamtes sind die meisten Anmeldungen den Gebieten Gesundheit und Energie zuzuordnen. Auch der Fahrzeugbau spielt eine größere Rolle. Ein – aus Sicht des Patentwesens – exotisches Gebiet mit Bezug zu 3D-Druck stellt das Thema Nahrungsmittel dar.



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