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Ist die Nennung von Namen in Bewertungen zulässig?

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In diesem Blogbeitrag wird erläutert, dass die Nennung von Namen in Bewertungen datenschutzrechtliche Risiken birgt und rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen kann. Besonders die Erwähnung von Mitarbeitern kann deren Persönlichkeitsrechte verletzen, jedoch hat das bewertete Unternehmen keine Berechtigung, die Löschung einer solchen Bewertung zu verlangen. Als Maßnahme zum Schutz vor rechtlichen Folgen empfiehlt der Autor, bei der Abgabe von Bewertungen auf die Nennung personenbezogener Daten zu verzichten, Mitarbeiter nicht namentlich zu erwähnen und sich stattdessen auf das Unternehmen zu konzentrieren. Negative Erfahrungen sollten sachlich und ohne persönliche Angriffe beschrieben werden.

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In diesem Blogbeitrag werde ich Ihnen erklären, ob die Nennung von Namen in Bewertungen zulässig ist. Ich werde Ihnen auch einige Tipps geben, wie Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen können.

Was ist eine Bewertung?

Eine Bewertung ist eine Meinungsäußerung, die auf einer Plattform wie Google, Yelp oder Kununu veröffentlicht wird. Bewertungen können positiv oder negativ sein und werden oft von Kunden oder Mitarbeitern abgegeben.

Ist die Nennung von Namen in Bewertungen zulässig?

Die Nennung von Namen in Bewertungen kann datenschutzrechtlich relevant sein und in einer Abmahnung sowie in einem Bußgeldbescheid enden1. Wenn ein Mitarbeiter namentlich genannt wird, kann dies seine Persönlichkeitsrechte verletzen. Das bewertete Unternehmen kann die Bewertung nicht mit der Begründung löschen lassen, dass der Name eines Mitarbeiters genannt wird. Dies kann nur der namentlich genannten Mitarbeiter selbst, denn nur dessen Rechte werden durch die Nennung des Namens eventuell verletzt.

Wie können Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen?

Wenn Sie eine Bewertung abgeben möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie keine personenbezogenen Daten nennen. Vermeiden Sie es, Mitarbeiter namentlich zu erwähnen und konzentrieren Sie sich auf das bewertete Unternehmen. Wenn Sie eine negative Erfahrung gemacht haben, beschreiben Sie diese sachlich und ohne persönliche Angriffe.

Fazit

Die Nennung von Namen in Bewertungen kann datenschutzrechtlich relevant sein und in einer Abmahnung sowie in einem Bußgeldbescheid enden. Wenn Sie eine Bewertung abgeben möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie keine personenbezogenen Daten nennen. Vermeiden Sie es, Mitarbeiter namentlich zu erwähnen und konzentrieren Sie sich auf das bewertete Unternehmen.

Foto(s): Thomas Feil

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