Ist eine Restschuldversicherung bei Darlehensverträgen überhaupt sinnvoll?

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Für viele Darlehensverträge wird immer mehr von den Banken zusätzlich der Abschluss einer Restschuldversicherung angeboten. Da die Bank die gesamte Versicherungsprämie sofort an die Versicherung zahlt, sind Sie als Darlehensnehmer verpflichtet, diese Prämie zusätzlich mit Zinsen an die Bank zurück zu zahlen. Die Banken bieten diese Versicherungsmöglichkeit nicht an, um Sie abzusichern, sondern weil sie Provisionen hierfür kassieren. 

In den meisten Fällen macht eine Restschuldversicherung jedoch überhaupt keinen Sinn. Diese enthält viele Klauseln, die eine Zahlungspflicht in bestimmten Fällen ausschließen. Oder aber die Versicherung zahlt im Versicherungsfall nur für begrenzte Zeiträume. Hinzukommt, dass viele Darlehensnehmer für die Fälle, die von der Restschuldversicherung abgedeckt werden sollten, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Tod des Darlehensnehmers, bereits über eine bestehende Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung abgesichert sind. 

Falls auch in Ihrem Fall die Restschuldversicherung keinen Sinn macht, können Sie statt zu kündigen, widerrufen, was die günstigere Lösung ist. 

Der Widerruf ist auch noch nach Ablauf von 14 Tagen möglich, sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich bei Ihren Verträgen um verbundene Verträge handelt. 

Wenn Sie widerrufen müssen Sie der Bank das gewährte Darlehen in voller Höhe zurückzahlen und einen Wertersatz zahlen. Die Bank wiederum muss Ihnen erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen ebenso zurückgewähren und einen Wertersatz für den Vorteil, den sie auf Ihrem Geld gezogen hat, zahlen. Da anders als bei der Kündigung des Darlehensvertrags bei einem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, ist diese Vorgehensweise für Sie günstiger. 

Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, prüfen wir gerne für Sie, ob die verwendete Widerrufsbelehrung Fehler enthält und somit ein Widerruf bei Ihrem Restschuldversicherungsvertrag noch möglich ist. 

www.kanzlei-hpc.de


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