Ist Verletzung der Zähne bei dienstlichem Weihnachtsessen arbeitsrechtlich Dienstunfall?

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Eine betriebliche Weihnachtsfeier unterliegt Regelungen des Arbeitsrechts.

Was wäre eine Weihnachtsfeier ohne opulentes Festessen? So gut das Essen auch sein mag, danach möchte man trotzdem noch alle Zähne im Mund haben. Einer Beamtin erging es jedoch anders. Sie biss sich im wahrsten Sinne des Wortes an einer Schrotkugel im Hirschgulasch auf einem weihnachtlichen Betriebsessen die Zähne aus. Aber ist das nun ein Arbeitsunfall?


Schrotkugel im Gulasch – ein Arbeitsunfall?

Im Rahmen einer betrieblichen Weihnachtsfeier der Polizei-Inspektion aß eine Polizei-Hauptmeisterin ein Hirschgulasch. Dieses enthielt eine Schrotkugel, was die Beamtin nicht bemerkte. Sie erlitt durch einen beherzten Biss auf diese Kugel Absplitterungen an drei Zähnen. Die zahnärztlichen Behandlungskosten beliefen sich auf rund 520 Euro.

Die Polizei-Hauptmeisterin ging von einem Dienstunfall aus. Allerdings war ihr Dienstherr anderer Meinung. Doch der Bayerische Verwaltungs-Gerichtshof (VGH Bayern) teilte die Auffassung der Beamtin. Bei dem Biss auf die Schrotkugel handelte es sich um einen Arbeitsunfall (Beschl. v. 3.3.2017 – 3 ZB 14.1976).


Entscheidungsgründe des VGH

Zum einen handelte es sich bei der Weihnachtsfeier des Polizei-Präsidiums um eine dienstliche Veranstaltung. Nun stellte sich die Frage, ob es sich bei der Nahrungsaufnahme um eine „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“ handelt. Darunter fällt zum Beispiel auch der Toilettengang. Denn dieser zählt als rein private Angelegenheit. Der Weg zwischen Toilette und Arbeitsplatz ist zwar von der Unfall-Versicherung des Arbeitgebers gedeckt, wer aber von der Kloschüssel fällt, hat demnach keinen Arbeitsunfall.

Allerdings ist die Nahrungsaufnahme auf einer dienstlichen Veranstaltung laut VGH etwas anderes. Hierbei ist nämlich „ein untrennbarer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der Erfüllung von Dienstpflichten anzunehmen.“ Das bedeutet: Das Essen fällt unter Dienstpflicht, weil es ein Programmpunkt der betrieblichen Weihnachtsfeier war.


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Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Dienstunfall, Betriebsfeier, Weihnachtsfeier, Dienstpflicht

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