ITB Rechtsanwälte: Abmahnung im Auftrag von Markus Klünder wegen Fotonutzung

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Unsere Kanzlei bearbeitet aktuell eine Abmahnung der ITB Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Markus Klünder wegen einer Fotonutzung im Internet.

Konkret geht es um ein Produktbild, welches durch Herrn Markus Klünder angefertigt und durch unsere Mandantschaft ohne Zustimmung oder Lizenzierung des Herrn Markus Klünder verwendet worden sei. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. §§ 16, 19a UrhG dar. Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch, u. a. über die Dauer der Verwendung
  • Schadensersatzanspruch i.H.v. 60,00 €
  • Kostenerstattungsanspruch der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 413,64 €

Sofern unsere Mandantschaft den Schadensersatzbetrag zahle, sei man gewillt, auf den Auskunftsanspruch zu verzichten. Unterlassungs- und Kostenerstattungsanspruch sind hiervon unberührt.

Wie ist die Abmahnung rechtlich einzustufen?

Ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Urheberrechte des Fotografen vorliegt, ist generell nicht zu sagen. Dies bedarf einer Einzelfallüberprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Selbst wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegen sollte, sollte nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese beinhaltet eine pauschale Vertragsstrafenregelung für den Fall eines Verstoßes in Höhe von 5.100,00 €. Diese Regelung ist unserer Auffassung nach als unangemessene Benachteiligung zu werten. Jedoch reicht es auf keinen Fall, diesen Passus selbstständig herauszustreichen – hiervon muss dringend abgeraten werden. Die Formulierung und Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, um Fehler zu vermeiden.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Sodann sollten Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen könnte. Sie sollten eine Abmahnung jedoch auch nicht ignorieren, da ansonsten gerichtliche Schritte drohen könnten.

Stattdessen ist es ratsam, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann weiterer Schaden abgewendet und die Angelegenheit rechtssicher beigelegt werden.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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